Bundesgericht: Auch bei Probearbeit gilt gesetzlicher Unfallschutz

| Politik Politik

Arbeitsuchende sind auch an Probearbeitstagen gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) Kassel am Dienstag entschieden. In dem konkreten Fall aus dem Raum Halle (Saale) hatte ein 39-Jähriger geklagt, der bei einem Entsorger von Lebensmittelabfällen einen Tag probeweise gearbeitet und sich bei einem Sturz schwer am Kopf verletzt hatte. Er habe dabei als sogenannter Wie-Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden, erklärte das BSG. (Aktenzeichen B 2 U1/18 R)

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hatte die Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt, weil der Mann nicht in den Betrieb eingegliedert gewesen sei. Das sahen auch die Kasseler Richter so. Allerdings habe der Arbeitsuchende eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht - und sei damit ein Wie-Beschäftiger. «Das ist ein bisschen weniger als ein normales Beschäftigungsverhältnis», erklärte der Vorsitzende Richter.

Klassische Fälle von Wie-Beschäftigung seien beispielsweise das Mitarbeiten bei der Obsternte und das Ausführen eines Hundes. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.