Bundeskartellamt bemängelt verbraucherunfreundliche Tricks bei Vermittlungsportalen

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Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht seiner Untersuchung zu Vergleichsportalen im Internet vorgelegt. Mit Blick auf die Hotellerie kommentiert das Amt: „Die Reihenfolge des Rankings wird bei Hotels auch von der Höhe der von den verschiedenen Anbietern gezahlten Provision mitbeeinflusst. Stellen die Portale den Empfehlungscharakter eines solchen Rankings heraus, kann dies den Verbraucher in die Irre führen.“ Daran ändern auch die oftmals sehr allgemeinen oder versteckten Hinweise auf die Berücksichtigung der Provisionshöhe nichts.

Hinweise der Portale auf Knappheiten, Vorteile oder Exklusivangebote seien teilweise missverständlich formuliert und können Verbraucher vor allem im Reisebereich, aber auch in anderen Branchen, unter Druck setzen bzw. falsche Erwartungen wecken.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit Vergleichsportalen können Verbraucher sich schneller im Netz zurechtfinden und bessere und günstigere Leistungen finden. Wir haben aber auch verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale aufgezeigt. Verbraucher sollten darauf achten, wie ein Ranking tatsächlich zu Stande kommt oder ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingeflossen sind. Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen von angeblichen Knappheiten oder Exklusivangeboten, die vielleicht gar keine sind. Wir haben eine Reihe wichtiger Tipps zum richtigen Umgang mit Vergleichsportalen in dem Bericht und einem Video zusammengestellt.“

Das Bundeskartellamt hat die Sektoruntersuchung Vergleichsportale im Oktober 2017 auf Basis seiner neuen, seit Mitte 2017 bestehenden verbraucherrechtlichen Kompetenzen eingeleitet. Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen – eine Befugnis, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden.

Andreas Mundt: „Zivilklagen und Regulierung allein bieten für derartige Probleme keine effektive Lösung. Die Möglichkeiten der zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes sind durch Nachweisprobleme und mangelnde Breitenwirkung begrenzt. Regulierung ist hingegen statisch und oft nicht geeignet alle Fallkonstellationen richtig zu erfassen. Mit punktuell erweiterten Kompetenzen könnte das Bundeskartellamt das bereits geltende allgemeine Verbraucherrecht in konkreten Einzelfällen zügig und zielgerichtet durchsetzen.“

Die Sektoruntersuchung hat sieben verschiedene Problemfelder aufgezeigt. Je nach Branche und Portal unterscheiden sich die Ergebnisse:

  • Während in einigen Bereichen der Marktabdeckungsgrad der Portale sehr hoch ist, werden insbesondere in den Bereichen Versicherungen und Hotels teilweise wichtige Anbieter nicht in den Vergleich einbezogen. Diese wesentliche Information wird nur von einigen Portalen – z. B. mit einer Negativliste – für den Verbraucher hinreichend transparent gemacht
  • Die Reihenfolge des Rankings wird bei Hotels auch von der Höhe der von den verschiedenen Anbietern gezahlten Provision mitbeeinflusst. Stellen die Portale den Empfehlungscharakter eines solchen Rankings heraus, kann dies den Verbraucher in die Irre führen. Daran ändern auch die oftmals sehr allgemeinen oder versteckten Hinweise auf die Berücksichtigung der Provisionshöhe nichts.
  • Vor allem im Bereich Energie blenden einige Portale beim Erstranking bestimmte Angebote aus, weil diese für den Verbraucher nachteilig sein könnten oder aber – ohne dass dies für den Verbraucher deutlich wird – weil das Portal hierfür keine Provision erhält.
  • Beim Vergleich von Energie- und Telekommunikationstarifen stellen viele Portale einzelne Angebote vor dem eigentlichen Ranking dar („Position 0“) und erhalten hierfür teilweise Zahlungen von den Anbietern, ohne dass der Verbraucher darüber informiert wird, dass es sich hierbei um Werbung bzw. eine Anzeige handelt.
  • Hinweise der Portale auf Knappheiten, Vorteile oder Exklusivangebote sind teilweise missverständlich formuliert und können Verbraucher v.a. im Reisebereich aber auch in anderen Branchen unter Druck setzen bzw. falsche Erwartungen wecken.
  • Bewertungen stammen in den untersuchten Branchen in der Regel nur von Nutzern, die erfolgreich über das Portal einen Abschluss getätigt haben, sodass Fälschungen erschwert werden, aber gleichzeitig die Bewertungsbreite eingeschränkt ist.
  • In sämtlichen Branchen existieren Kooperationen zwischen verschiedenen Vergleichsportalen bei Datenbasis und Tarifrechner. Diese können zwar zur Verbreitung von Vergleichsmöglichkeiten beitragen, aber auch dazu führen, dass gleiche Suchergebnisse bei vermeintlich eigenständigen Portalen vom Verbraucher irrig als Bestätigung der Empfehlungen interpretiert werden.
  • Zum Teil kommt es hier zu verbraucherschädigenden Irreführungen, Transparenzverstößen oder Schleichwerbung.

Zu dem im Dezember 2018 veröffentlichten Konsultationspapier (Tageskarte berichtete) hat das Bundeskartellamt rd. 30 Stellungnahmen von Vergleichsportalen, Anbietern (Hotel, Versicherung etc.), Verbänden, Behörden und Verbrauchern erhalten und ausgewertet. Sämtliche Branchen und Problemfelder wurden in den Stellungnahmen thematisiert, ein Schwerpunkt lag dabei auf dem Einfluss der Provisionshöhe beim Ranking von Hotels. Die grundsätzlichen Feststellungen und Bewertungen, die das Bundeskartellamt in seinem Konsultationspapier getroffen hat, sind dabei weitgehend unbestritten geblieben. Viele Portale haben allerdings die Besonderheiten und Vorteile der eigenen Seite herausgestellt und betont, dass der Verbraucher über die Funktionsweise des Portals bereits hinreichend informiert werde. Einzelne Portale haben auch bereits Änderungen auf ihren Seiten vorgenommen, die den Kritikpunkten des Bundeskartellamtes Rechnung tragen. Seitens der Portale wurde zudem davor gewarnt, Online-Vertriebskanäle strengeren Vorgaben zu unterwerfen als den vergleichbaren Offline-Vertrieb. Vertreter der Anbieterseite haben hingegen kritisiert, dass die Objektivität und die Transparenz der Portale unzureichend seien und der Verbraucher zu Fehlentscheidungen verleitet werde. Von verschiedenen Anbietern sowie Verbrauchern wurden zudem weitere Probleme benannt, die seitens des Bundeskartellamtes untersucht werden sollten. Sofern diese Probleme eher kartellrechtlicher Natur waren, konnten sie unmittelbar hausintern an den Kartellrechtsbereich weitergeleitet werden.

Im Rahmen der Sektoruntersuchung hatte das Bundeskartellamt ab Dezember 2017 in zwei Ermittlungsrunden zunächst 150 und dann die 36 relevantesten Vergleichsportale aus den Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen befragt. Die Befragungen umfassten die Themenkomplexe Kooperationen zwischen verschiedenen Portalen, Marktabdeckung der einzelnen Portale, Zustandekommen des Rankings der Suchergebnisse, sonstige Faktoren zur Beeinflussung der Auswahl der Verbraucher sowie den Umgang mit Nutzerbewertungen.

Den vollständigen Bericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale finden Sie hier.
www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_Vergleichsportale_Bericht.html
 

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