Bundesländer scheitern mit Vorstoß zur Verlängerung der Corona-Auflagen

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Bei den Corona-Maßnahmen kommen jetzt die Länder in Zugzwang. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach forderte sie am Montag erneut auf, weitergehende Alltagsauflagen für regionale «Hotspots» mit kritischer Lage zu erlassen. «Wir verlieren Zeit. Aus meiner Sicht muss jetzt gehandelt werden», sagte der SPD-Politiker am Rande von Beratungen mit seinen Länderkollegen. Er machte klar, dass die neue bundesweite Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen trotz scharfer Kritik aus den Ländern nicht nochmals geändert werde. Für einen nahtlosen Anschluss müssten die Länder noch in dieser Woche neue Corona-Regeln festlegen.

Lauterbach betonte, die Länder sollten nicht darauf spekulieren, dass die Fallzahlen bald heruntergehen und sich das Problem von allein erledige. «Das wird es nicht tun.» Dies könne auch nicht der Geist sein, in dem man versuche, die Pandemie zu überwinden. Die Zahlen seien auf sehr, sehr hohem Niveau, Krankenhäuser seien teils sehr stark belastet. Das sei eine unbefriedigende Situation, die sich noch lange hinziehen könne. «Somit muss die Losung der Stunde die sein, dass wir die Regel, die wir haben, nutzen - und nicht eine Regel, die rechtlich nicht mehr erhältlich ist, beklagen.»

Der Streit dreht sich um Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die die Ampel-Koalition unter Protest der Länder durchgesetzt hatte. Ihnen sind nach einer Übergangszeit bis kommenden Samstag (2. April) nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Die Länder können aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten.

Lauterbach sagte: «Ich hoffe, dass noch mehr Bundesländer die Hotspot-Regelung nutzen.» In der Gesundheitsministerkonferenz habe ein Antrag mehrerer Länder, das Infektionsschutzgesetz erneut zu ändern und die Übergangsfrist um vier Wochen zu verlängern, keine Mehrheit gefunden. Mecklenburg-Vorpommern hat sich schon landesweit bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant es. Lauterbach sagte, wenn die Hotspot-Regel genutzt werde, «dann wird in der Bevölkerung noch einmal das Signal ankommen, dass die Pandemie nicht nur nicht vorbei ist, sondern dass wir vorsichtig sein müssen.»

Die Länder müssen nun konkret entscheiden. Mehrere Kabinette tagen an diesem Dienstag. In Bayern sollen trotz landesweit hoher Inzidenzen nicht auf breiter Front schärfere Regeln kommen. Man werde «keine Hotspots jetzt für ganz Bayern machen. Jedenfalls auf absehbare Zeit nicht», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). «Wir haben jetzt in Deutschland echt keine verlässliche Grundlage mehr für den Fall, dass es noch schwieriger wird.» In Brandenburg berät das Kabinett am Dienstag über die Bestimmungen ab dem Wochenende. In Thüringen ist eine Sondersitzung des Landtages am Donnerstag geplant.

Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Lauterbach nannte erneut vier Kriterien, an denen man dies bemessen könne: Wenn Kliniken die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten - wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalausfälle, wenn sie planbare Eingriffe absagen oder Patienten in andere Häuser verlegen müssten - sowie wenn Vorgaben zu einer Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten.

Lauterbach bekräftigte, dass etwa eine bundesweite Maskenpflicht nach Bewertung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nicht möglich sei, da keine bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens drohe. Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus verteidigte das Gesetz als «wichtigen Schritt Richtung Normalität». Die Länder hätten damit zugleich die Möglichkeit, angemessen zu reagieren. «Wer etwas anderes behauptet, scheut die Verantwortung.» Wo es geboten sei, könnten und sollten die Länder zielgenau handeln.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kritisierte dagegen die Bundesregierung: «Ich bin immer noch der Meinung, dass es richtig wäre, wenn es in öffentlichen Innenräumen weiterhin zumindest eine Maskenpflicht geben würde», sagte der CDU-Politiker der «Rheinischen Post». «Das ist nach Einschätzung der Mehrheit der Länder mit dem aktuellen Infektionsschutzgesetz und der Hotspot-Regelung nicht ohne weiteres möglich.» Dafür trage der Bund die Verantwortung.

Lauterbach machte deutlich, dass er auch weitere Maskenvorgaben nach Hausrecht etwa in Supermärkten begrüßen würde. Dies könne aber nur ergänzend wirken. «Die Länder haben das Recht und auch die Pflicht, ihre Bürger zu schützen.» Supermärkte könnten das nicht kompensieren.

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz blieb laut Robert Koch-Institut (RKI) auf hohem Niveau von nun 1700,6 nach 1714,2 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen am Vortag. Allerdings meldeten Baden-Württemberg und Brandenburg praktisch keine Fälle. Registriert wurden 20 Tote in 24 Stunden. Die Zahl der in Kliniken gekommenen corona-infizierten Patienten je 100 000 Einwohner in sieben Tagen gab das RKI mit 6,94 an (Freitag 7,39). Am höchsten war die Rate mit 16,39 in Mecklenburg-Vorpommern, am niedrigsten in Berlin mit 2,73.

Kommunalverbände kritisieren Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz

Der Streit um die sogenannte Hotspot-Regelung für weitergehende Corona-Auflagen in Gebieten mit kritischer Lage reißt nicht ab. Die Union unterstrich ihre scharfe Kritik an der neuen bundesweiten Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen, aber auch die großen Kommunalverbände äußerten Bedenken. Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP mahnte die Länder derweil, Hotspots nur dort zu erklären, wo es eine konkrete Gefahr für die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitswesens gibt.

Den Ländern sind ab Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Sie können aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Montag klargemacht, dass die neue Rechtsgrundlage nicht nochmals geändert werde.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, sagte der «Augsburger Allgemeinen»: «Die zentralen Begriffe der Hotspot-Regelung hätten im Gesetz definiert werden müssen, und zwar mit klaren Schwellenwerten und transparenten Kriterien.» Scharfe
Eingriffe dürfe der Staat nicht an «vage Worte» knüpfen – «erst recht nicht flächendeckend für ein ganzes Bundesland».

Die Gesundheitsministerkonferenz am Montag sei der letzte verzweifelte Versuch der Länder gewesen, von der Bundesregierung eine
verlässliche Aussage zur Hotspot-Regelung zu erhalten. «Daran sind Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann krachend gescheitert», so der CDU-Politiker.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sieht Probleme. «Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber keine Kriterien festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Hotspot-Regelung in Betracht kommt», sagte er der «Rheinischen Post». «Schon unter zeitlichen Aspekten dürfte es fraglich sein, ob die Landesparlamente - zum Beispiel in Ferienzeiten - jeweils einzelne Bestimmungen für einzelne Regionen erlassen könnten», kritisierte Landsberg. «Deswegen erwarten wir, dass sich die Länder auf eine möglichst einheitliche Regelung verständigen, so dass auch ein gesamtes Landesgebiet oder große Teile vorsorglich zum Hotspot erklärt werden können.»

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das neue Infektionsschutzgesetz beschneide den Instrumentenkasten für Länder und Städte. «Wir erwarten, dass das Gesetz bald wieder korrigiert werden muss. Das war kein Glanzstück der Ampel.»

Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte vier Kriterien genannt, an denen man dies bemessen könne: Wenn Kliniken die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten - wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalausfälle, wenn sie planbare Eingriffe absagen oder Patienten in andere Häuser verlegen müssten - sowie wenn Vorgaben zu einer Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten. CDU-Politiker Sorge kritisierte, auch diese seien «viel zu unpräzise».

Nach der Konferenz der Länder-Gesundheitsminister sagte Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek am Montagabend: «In der Sache waren sich alle einig: Die Maskenpflicht in Innenräumen wäre zum aktuellen Zeitpunkt eigentlich noch sinnvoll – und zwar bundesweit.» Dass diese trotzdem nicht verlängert werden könne, sei «doch an Absurdität nicht zu überbieten». Die Bundesregierung argumentiert, dass etwa eine bundesweite Maskenpflicht nicht möglich sei, da keine bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens drohe.

Lauterbach hatte die Länder wiederholt aufgefordert, weitergehende Alltagsauflagen für regionale Hotspots mit kritischer Lage zu erlassen. «Wir verlieren Zeit. Aus meiner Sicht muss jetzt gehandelt werden», sagte der SPD-Politiker.

Die Länder müssen nun konkret entscheiden. Mehrere Kabinette tagen an diesem Dienstag. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits landesweit bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant es. Andere Länder sehen derzeit keine rechtliche Handhabe für eine Hotspot-Regelung.

Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte der «Bild»-Zeitung: «Wo die Hotspot-Regeln gelten sollen, müssen auch durchweg die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.» Es gehe dabei insbesondere um «eine konkrete Gefahr für die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitswesens». Gebe es keine Gefahr für die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitswesens, «werden Maßnahmen vor den Verwaltungsgerichten scheitern», warnte Buschmann.

Kein landesweiter Hotspot - In Bayern enden die meisten Corona-Regeln

Trotz landesweit extrem hoher Corona-Inzidenzen soll Bayern nicht zum Hotspot erklärt werden - damit enden am Wochenende die meisten Corona-Beschränkungen. «Wir werden auch keine Hotspots jetzt für ganz Bayern machen. Jedenfalls auf absehbare Zeit nicht«, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag am Rande eines Termins auf dem Münchner Viktualienmarkt. Bayern werde aber weiter die Infektionslage beobachten. Zugleich betonte er: «Wir haben jetzt in Deutschland echt keine verlässliche Grundlage mehr für den Fall, dass es noch schwieriger wird.»

Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen am nächsten Wochenende. Es bleiben dann nur noch die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken sowie eine Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen. Im Handel, in Freizeiteinrichtungen, Schulen und sonstigen Innenräumen fällt die Maskenpflicht weg.

Das von der Ampel-Koalition im Bund durchgedrückte neue Infektionsschutzgesetz würde eine Verlängerung der Auflagen nur gestatten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Gebietskörperschaft kann nur dann zum Hotspot erklärt werden, wenn dort eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern nicht der Fall.

«Wir werden in Bayern ein solch schlampiges Gesetz nicht anwenden», sagte Söder. Es sei auch rechtlich nicht umsetzbar. In jedem Fall gebe es in Deutschland keine verlässliche Grundlage mehr für den Fall, dass die Lage noch schwieriger werde. Jeder müsse nun selbst entscheiden, ob er eine Maske trage. Er selbst werde dies in Innenräumen beibehalten.

Auch Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisierte die Hotspot-Regelung als «handwerklich äußerst schlecht gemacht». «Wo sind denn die klaren Kriterien? Wir können nur schwammige und unnütze Formulierungen erkennen», sagte er.

Holetschek hätte wie die Gesundheitsminister mehrerer anderer Länder eine Verlängerung der Übergangsregelung für die Maskenpflicht um vier Wochen gewollt - ein entsprechender Antrag scheiterte aber bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag. «In der Sache waren sich alle einig: Die Maskenpflicht in Innenräumen wäre zum aktuellen Zeitpunkt eigentlich noch sinnvoll – und zwar bundesweit», sagte Holetschek.

Zugleich forderte Söder den Bund auf, die Quarantäne-Regeln den aktuellen Bedingungen anzupassen. Es könne nicht sein, dass auf der einen Seite zum 2. April die meisten Auflagen endeten, die Quarantäne-Regeln aber unverändert weiter gelten: «Das muss der Bund einfach mal diskutieren. Es gilt sowohl für die kritische Infrastruktur, die Krankenhäuser als auch generell.»

Wie schon am Wochenende betonte Söder auch, dass es in der aktuellen Lage wichtig sei, «ein bisschen Lebensfreude» zu erhalten. Die Menschen brauchten Nähe und das Miteinander, ohne dabei die Vorsicht ganz aufzugeben. «Ich bin dagegen, dass man alles absagt, sondern wir bleiben vorsichtig. Aber wir müssen auch ein bisschen versuchen, Normalität in den schweren Zeiten trotzdem zu leben, sagte er.

Das Kabinett wird damit am Dienstag nicht über neue Corona-Regeln für den Freistaat entscheiden. Die gemeldeten Corona-Infektionszahlen in Bayern waren über das Wochenende wieder leicht zurückgegangen. Das Robert Koch-Institut verzeichnete am Montag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 2178,1 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Am Freitag hatte der Wert den Rekord von 2199,9 erreicht. Die bayerischen Gesundheitsämter meldeten laut RKI 20 601 neue Ansteckungen innerhalb von 24 Stunden. Die Zahl der Toten im Zusammenhang mit Corona stieg um 13 auf insgesamt 22 394 seit Pandemiebeginn.

Die tatsächlichen Infektionszahlen sind nach Einschätzung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) noch höher. Gründe sind die Dunkelziffer unerkannter Infektionen und Meldeverzögerungen bei den kommunalen Behörden. Die Staatsregierung hatte vom Bund zuletzt - vergeblich - entweder eine Verlängerung der Übergangsfrist oder bundesweit einheitliche Kriterien für die Anwendung der Hotspot-Regel gefordert. Darüber hatte sich auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder am Montag nicht einigen können.

Auch Bayerns Vize-Ministerpräsident und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hatte sich dagegen ausgesprochen, ganz Bayern zum Corona-Hotspot zu erklären. «Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, weil wir weder eine besonders gefährliche Virusvariante haben, noch das Gesundheitswesen flächendeckend vor der Überlastung steht», sagte er der «Passauer Neuen Presse» (Montag). Für den Fall der Einstufung von ganz Bayern zum Corona-Hotspot hat die FDP der Staatsregierung mit einer Klage gedroht.

Fristverlängerung gescheitert: Masken und 3G-Regel fallen in Baden-Württemberg

Nun besteht kein Zweifel mehr: In Baden-Württemberg fallen am kommenden Sonntag trotz der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen nahezu alle Schutzmaßnahmen weg. Das Land scheiterte am Montag in der Gesundheitsministerkonferenz mit dem Vorstoß, die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen nach Ablauf der Übergangsfrist bis 2. April noch einmal um vier Wochen zu verlängern. Auch Bayern und drei andere Länder hatten den Antrag unterstützt.

Die Koalition aus Grünen und CDU im Südwesten sieht im Gegensatz zu Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in dem neuen Infektionsschutzgsetz keine sichere Rechtsgrundlage dafür, in Corona-Hotspots schärfere Maßnahmen zu verhängen. Lauterbach hielt Baden-Württemberg und anderen kritischen Ländern vor, das «gute Gesetz» der Ampel-Koalition mit Verweis auf rechtliche Vorwände nicht zu nutzen.

Das Gesetz sei «Murks», hieß es in Koalitionskreisen in Stuttgart. Daran änderten auch Lauterbachs Hinweise vom Montag nichts mehr. Es sei praktisch unmöglich, die Hotspot-Regelung auf Landes- oder auf Kreisebene rechtssicher umzusetzen. An diesem Dienstagmorgen beraten die Spitzen von Grünen und CDU im Koalitionsausschuss das Vorgehen, dann soll das Kabinett entscheiden. Es gilt als sicher, dass die Auflagen von diesem Sonntag an zunächst wegfallen werden.

Lauterbach sagte am Montag nach einer Schalte mit seinen Länderkollegen, der Antrag von Baden-Württemberg und weiteren vier Ländern sei verworfen worden. Er lehnte auch die Forderung aus dem Südwesten und vieler Länder ab, die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz nachzubessern. «Die Länder verlangen ein Gesetz, was rechtlich nicht geht.» Lauterbach forderte die Länder auf, sich ein Beispiel an Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen und nun schnell die Hotspot-Regelung zu nutzen. «Die Länder haben das Recht und die Pflicht die Bürger zu schützen.»

Ab Sonntag sind nach dem kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Änderung geht maßgeblich auf die FDP im Bund zurück. Masken in Geschäften oder Schulen und 2G- oder 3G-Zutrittsregeln kann es nach dem Bundesgesetz zwar auch noch geben, aber nur noch regional, wenn das jeweilige Landesparlament eine besonders kritische Corona-Lage dort feststellt (Hotspot-Regel).

Lauterbach erklärte am Montag, es gebe vier Kriterien, mit denen die Länder in der Lage sein sollten, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten.

Das Sozialministerium in Stuttgart hatte die Hotspot-Regelung im Gesetz geprüft und für nicht umsetzbar erklärt. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden. Das sei sowieso schon länger geübte Praxis und habe nichts mit einer krisenhaften Lage zu tun.

Der Bundesgesundheitsminister mahnte, die Länder sollten nicht darauf spekulieren, dass die Fallzahlen heruntergehen und sich das Problem von allein erledige. «Das wird es nicht tun.» Dies könne auch nicht der Geist sein, in dem man versuche die Pandemie zu überwinden. Die Zahlen seien auf sehr, sehr hohem Niveau, die Krankenhäuser zum Teil sehr stark belastet.

Trotz der hohen Zahl Neuansteckungen im Südwesten ist die Belegung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten aber noch weit von der Belastungsgrenze entfernt. Derzeit sind nach amtlichen Angaben etwa 2030 Patientinnen und Patienten auf den Normalstationen; die Kapazität liegt bei etwa 5500. Auf den Intensivstationen wurden nach jüngsten Zahlen 263 Menschen behandelt. Hier liegt die Kapazität bei mehr als 600 Patienten. Allerdings verweist zum Beispiel die SPD im Land immer wieder darauf, dass die Kliniken auch durch viele Infektionen beim Personal stark belastet seien. (dpa)


 

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