Berufstätige Eltern, die wegen der Kinderbetreuung in der Corona-Krise nicht arbeiten können, bekommen länger Geld vom Staat. Der Bundesrat billigte am Freitag ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundestag. Der Lohnersatz wird von bisher 6 auf bis zu 20 Wochen verlängert. Jedes Elternteil bekommt Anspruch auf 10 Wochen Entschädigung, Alleinerziehende auf 20 Wochen. Der Staat zahlt 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber 2016 Euro im Monat.
Mit dem gleichen Gesetz stimmte die Länderkammer auch Entlastungen für Restaurants und Arbeitnehmer in Kurzarbeit zu. Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie sinkt ab Juli für ein Jahr von 19 auf 7 Prozent. Außerdem bleiben Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld größtenteils steuerfrei. (dpa)