Bundesrat: Fristverlängerung für Insolvenzanträge und Steuererklärungen

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem Bundesrat zu seiner 1000. Sitzung für seinen «großen Beitrag zum Gelingen unserer Demokratie» gedankt. Er stabilisiere das Land und sei ein «verfassungspraktischer Alleskönner», der Bund und Länder, Exekutiven und Legislative, Politik und Verwaltung, Parteien und Koalitionen miteinander verzahne, sagte Steinmeier am Freitag. Dabei verteidigte er den Föderalismus mit dem Neben- und Miteinander von Bund und Ländern, der aktuell in der Corona-Krise in der Kritik steht.

Im Anschluss an die kurze Feier zur 1000. Sitzung seit dem ersten Zusammentreffen im September 1949 arbeitete die Länderkammer die rund 80 Punkte umfassende Tagesordnung ab. Unter anderem ging es um eine Fristverlängerung für Insolvenzanträge.

Für Unternehmen, die Leistungen aus den Corona-Hilfsprogrammen erwarten können, bleibt die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis zum 30. April ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass die Anträge für Corona-Hilfen im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt werden. Damit sollen diese Unternehmen angesichts der Corona-Krise entlastet werden.

Soweit von November bis Ende Februar aus rechtlichen, vor allem beihilferechtlichen oder tatsächlichen Gründen, besonders IT-technischen Gründen, noch keine Anträge gestellt werden konnten bzw. können, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Ausgenommen bleiben solche Fälle, in denen offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.

Steuerberater erhalten mehr Zeit

Weiterer Corona-bedingter Aufschub: Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater verschiebt sich um ein halbes Jahr: Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021 statt wie sonst üblich bis Ende Februar. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet.

Hintergrund ist, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater derzeit mit der Beantragung der aktuellen Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen stark ausgelastet sind.


 

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