Bundesrat für Verlängerung von Sonderregeln für Kurzarbeitergeld

| Politik Politik

Die von der Bundesregierung geplante verlängerte Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise findet Zustimmung im Bundesrat. Normalerweise würden die Regelungen zum Jahresende auslaufen. Die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden, maximal bis Ende 2021 - dafür sprach sich am Freitag auch die Länderkammer in Berlin aus. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten.

Das Kurzarbeitergeld wird weiter von sonst 67 Prozent auf 70 Prozent des Lohns erhöht - und für Berufstätige mit Kindern auf 77 Prozent. Diese Erhöhung greift ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat gibt es 80 beziehungsweise 87 Prozent. Von der Erhöhung profitieren alle Beschäftigten mit Eintritt in Kurzarbeit bis zum 31. März 2021. Minijobs bis 450 Euro sollen bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei bleiben.

Darüber hinaus sollen die Regeln zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls großzügiger gestaltet werden. Die Qualifizierungsmaßnahme müsste dann nicht mehr mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen.

Der Bundestag muss die Neuerungen noch beschließen, danach ist der Bundesrat noch einmal abschließend am Zug. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung will den Start des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung verschieben. Eine Verbändeallianz fordert, die geplante Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel zu streichen.

Ärgernis Verpackungssteuer: Sie sorgt in Freiburg für Unmut. Teile des Gemeinderates wollen die umstrittenen Regeln eindampfen und die Abgabe neu aufstellen – kommt ihr Antrag durch?

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.