Bundesrat segnet Verbot von Einwegplastik-Artikeln ab

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Trinkhalme, Besteck, Teller, Rührstäbchen, Luftballonhalter und Wattestäbchen aus Plastik - ab Juli 2021 sollen diese Wegwerf-Artikel nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Bundesrat machte am Freitag in Berlin den Weg dafür frei, das EU-weite Verbot auch in Deutschland umzusetzen. Ab Juli 2021 sind dann außerdem Getränkebecher und Lebensmittel-Behälter aus Styropor tabu. Das Ziel ist, unnötigen Kunststoffmüll zu vermeiden. Zugleich bat der Bundesrat die Bundesregierung, Anreize für Mehrwegsysteme im Versandhandel zu schaffen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte den Beschluss: «Das ist ein wichtiger Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft und ein guter Beitrag für saubere Meere, Strände und Parks», teilte sie mit. Schon heute gebe es Alternativen, die sich mehrfach verwenden ließen und die Umwelt schonten. Kabinett und Bundestag müssen nach Angaben des Umweltministeriums nun der Bundesratsfassung zustimmen. 

Ende 2018 war in Brüssel der Beschluss gefallen, ab Sommer 2021 in der EU Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es gute Alternativen gibt, zu verbieten. Das betrifft Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Strohhalme, Rührstäbchen etwa für den Kaffee, Luftballonstäbe sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen. Außerdem gilt das Verbot für Produkte aus Kunststoffen, die durch eine Reaktion mit Sauerstoff - Oxidation genannt - in winzige Teile zerfallen.

In der Corona-Krise hatten Entsorger zuletzt insgesamt steigende Müllmengen gemeldet - aus Angst vor dem Virus wird demnach öfter auf Einweg-Artikel gesetzt. Ab 3. Juli 2021 soll es nun eine Ordnungswidrigkeit werden, etwa Plastikbesteck zu verkaufen. Alternativen könnten in Zukunft etwa Holzgabeln an Imbissbuden sein oder bei Gartenpartys mehrfach verwendbare Trinkhalme aus Glas, stabilem Kunststoff oder anderen Materialien. Wattestäbchen gibt es in den Drogeriemärkten längst auch mit Stil aus Papier zu kaufen.

Ein Überblick über die Pläne der Koalition, die aller Voraussicht nach vom Bundestag beschlossen werden: 

EINWEGPLASTIK: Wegwerfprodukte, für die es gute Alternativen gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Darauf haben die EU-Staaten sich geeinigt, nun muss jeder Mitgliedsstaat es in nationales Recht übertragen. Tabu sind dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor.

HERSTELLER ZAHLEN FÜR REINIGUNG: Wer etwa Einwegbecher oder Zigaretten in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten beteiligt werden, die für die Entsorgung anfallen. Das wird erst mal nur ermöglicht, Details sind noch zu klären. Ziel ist, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpackungen zu setzen.  (dpa)


 

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