Während der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Bundesklimaschutzgesetz gebilligt hat und dieses somit demnächst in Kraft treten kann, müssen die beabsichtigten Steuermaßnahmen des Klimapakets zunächst in den Vermittlungsausschuss. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Mehrwertsteuerabsenkung auf 7 Prozent für die Deutsche Bahn. Der Vermittlungsausschuss als gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz zunächst grundlegend überarbeiten. Ein Termin für die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses steht derzeit noch nicht fest.
Unabhängig davon hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags kürzlich mit Gutachten vom 23.10.2019 festgestellt, dass es für den Gesetzgeber keine Pflicht gäbe, die beabsichtige Mehrwertsteuerabsenkung für die Bahn auch auf den Busfernverkehr auszudehnen. Diese Beurteilung ergebe sich im Wesentlichen daraus, dass Angebot und Umfang der Transportleistungen von Bahn und Fernbus erheblich voneinander abwichen. Der Verbraucher würde deshalb den Bahn- und Fernbusverkehr nicht als gleichartig ansehen. Zudem habe Flixbus immer wieder betont, dass Hauptkonkurrent des Fernbusses das Auto sei. Eine verbindliche Beurteilung der Rechtslage bleibe jedoch dem EuGH vorbehalten.
RDA Präsident Benedikt Esser: „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags überzeugt nicht. Der RDA bleibt am Ball und wird sich nun zunächst im Vermittlungsausschuss nach wie vor dafür einsetzen, dass sowohl für den Reise- als auch den Fernbus ebenfalls eine Mehrwertsteuerabsenkung erfolgt.“