Bundestag beschließt Mehrwertsteuer-Senkung und Familienbonus

| Politik Politik

Weniger Steuern beim Einkaufen und Geld aufs Familienkonto: Der Bundestag hat wichtige Teile des Konjunkturpakets beschlossen, das Konsum und Wirtschaft in der Corona-Krise wieder ankurbeln soll. Das Parlament stimmte den Neuerungen am Montag in einer Sondersitzung mit den Stimmen der großen Koalition zu. Damit sie zum 1. Juli in Kraft treten können, bedarf es am Nachmittag (15.00 Uhr) allerdings auch noch der Zustimmung des Bundesrats.

Eine Senkung der Mehrwertsteuer soll die wegen der Corona-Pandemie und Kurzarbeit geschwächte Kaufkraft wieder stärken. Bis Jahresende fallen statt 19 nur noch 16 Prozent Mehrwertsteuer beim Einkauf an. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, wird von 7 auf 5 Prozent reduziert.

Viele Supermärkte, Auto- und Möbelhäuser haben bereits angekündigt, die Ersparnis eins zu eins an ihre Kunden weiterzugeben - teils wurden bereits zum Wochenbeginn Preise gesenkt.

Die Opposition kritisierte die vorübergehende Steuersenkung trotzdem als weitgehend wirkungslos. Sie bedeute für den Einzelhandel einen «absurden bürokratischen Aufwand», zugleich spare ein durchschnittlicher Haushalt im Monat gerade einmal 30 Euro, sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. Linke und Grüne bezweifelten, dass die Ersparnisse wirklich beim Verbraucher ankommen. Sie sei eine gewagte, unkalkulierte Wette. Auch die AfD bezweifelte wirtschaftliche Impulse.

Zweiter großer Bestandteil des Konjunkturpakets ist ein Bonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die ersten 200 Euro sollen im September mit dem Kindergeld ausgezahlt werden, die restlichen 100 Euro im Oktober. Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, bei Besserverdienern aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, so dass vor allem Familien mit weniger Geld profitieren.

Weitere Erleichterungen gibt es für Firmen, etwa durch geänderte Abschreibungsregeln. Außerdem sollen sie aktuelle krisenbedingte Verluste besser mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können und so in der schwierigen Zeit mehr Geld in der Kasse haben.

Der Bund übernimmt den Großteil der Kosten für das Konjunkturpaket: Knapp 13 Milliarden Euro an Steuerausfällen entstehen durch die Senkung der Mehrwertsteuer, der Kinderbonus schlägt mit weiteren 5,4 Milliarden Euro zu Buche. Um das zu stemmen, will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) noch einmal mehr Kredite aufnehmen. Inzwischen sind für 2020 Rekordschulden von 218,5 Milliarden Euro vorgesehen. Den zweiten Nachtragshaushalt soll der Bundestag noch in dieser Woche beschließen.

Umfrage: Geringere Mehrwertsteuer ermuntert kaum zum Geldausgeben

Die Mehrheit der Bürger fühlt sich nach einer Umfrage durch die Mehrwertsteuersenkung nicht ermuntert, mehr Geld auszugeben. Entsprechend äußerten sich in der am Montag veröffentlichten Befragung des Yougov-Instituts 57 Prozent. 24 Prozent gaben an, sich dazu ermuntert zu fühlen. 19 Prozent machten keine Angabe. Zweck der Mehrwertsteuersenkung ist es, den Konsum anzukurbeln und damit die in der Corona-Krise leidende Wirtschaft.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz erwartet sich von der Senkung der Mehrwertsteuer dagegen eine steigende Konsumlaune. «Wir verbessern die Kaufkraft der Bürger», erläuterte der SPD-Politiker bei der ersten Beratung des Konjunkturpakets im Bundestag. Die Steuersenkung solle diejenigen, die Anschaffungen wegen der Krise aufschieben wollten, vom Gegenteil überzeugen. Dass dies gelingt, bezweifelte damals auch der Finanzexperte der Linken, Fabio de Masi. Er bezeichnete das Paket als «Wunderkerze, die schnell abfackelt».

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer ist aus Sicht des Instituts für Wirtschaftsforschung (IWH) in Halle eine zu ungenaue Maßnahme, um negative Coronafolgen abzufedern. Es werde eine «ganz große Gießkanne» herausgeholt, sagte IWH-Vizechef Oliver Holtemöller dem Sender MDR Aktuell (Montag). Dabei würden auch viele Menschen und Branchen profitieren, die gar nicht negativ von der Krise betroffen seien. Als Beispiel nannte Holtemöller den Online-Handel. Zudem werde die Steuersenkung in absoluten Zahlen vor allem jenen nutzen, die besonders viel Geld ausgeben könnten.

Aus Sicht der IWH-Ökonomen ist es entscheidend, das Virus im Griff zu halten. «Zur Stabilisierung der Wirtschaft ist es das Allerwichtigste, eine zweite Infektionswelle zu vermeiden», sagte Holtemöller. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.