Bundestag stimmt für Bio-Siegel in der Außer-Haus-Verpflegung

| Politik Politik

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und gegen die Stimmen von Union und AfD hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Juni 2023, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes (20/6313) gebilligt. Die Linke hatte sich enthalten. Mit dem Gesetz wurde die Voraussetzung geschaffen für eine neue Verordnung für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Nach Willen der Bundesregierung soll mit der Einführung des Bio-Siegels der Anteil ökologisch hergestellter Lebensmittel in Kantinen, Mensen und Restaurants erhöht werden. Vorgesehen sind die Stufen Gold mit 90 bis 100 Prozent Bio, Silber mit 50 bis 89 Prozent und Bronze mit 20 bis 49 Prozent. Das Gesetz zielt auf den gesamten Bereich der Außer-Haus-Verpflegung [DEHOGA compact berichtete]. Bio-Kontrollstellen sollen weiterhin Kontrollen in der AHV übernehmen können und Bußgelder für Verstöße in der AHV festlegen.

Im Vorfeld der Beratungen hatte der DEHOGA in offiziellen Stellungnahmen gegenüber der Politik und auch gegenüber der Presse die Position und die Kritikpunkte der Branche auf den Punkt gebracht. So gilt es insbesondere, Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen. Der Anteil der Bio-Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche beträgt derzeit nur elf Prozent (Stand 2022). Neben Fragen zur Verfügbarkeit von Bio-Produkten ist die Finanzierung zu klären. Die Vorgaben der geplanten neuen Siegel sind in jedem Fall äußerst ambitioniert. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass regionale Produkte mit Blick auf Flexibilität, Verlässlichkeit und kurze Lieferwege gegenüber Bioprodukten aus dem fernen Ausland nachhaltiger sein können.

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.