Bundestag stimmt über Unionsantrag zur ermäßigten Mehrwertsteuer in Restaurants ab

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Im Bundesstag steht heute ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zur Abstimmung. Die Unionsfraktion will eine dauerhaft ermäßigte Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants  ermöglichen. Da die Regierungsfraktionen erst zum Jahresende darüber beschließen wollen dürfte der Unionsentwurf chancenlos sein.

«Die Gastronomie benötigt möglichst frühzeitig Planungssicherheit», heißt es in dem Unionsantrag. Kurzfristige Verlängerungen wie kurz vor dem Jahresende 2022 erschwerten diese Planung erheblich.

Der Finanzausschuss des Bundestags hatte bereits Ende Juni mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Union empfohlen.

Die Debatte wird heute um 16.35 Uhr live auf der Webseite des Deutschen Bundestages übertragen: https://www.bundestag.de/mediathek

Vor einer Abstimmung im Bundestag über einen entsprechenden Antrag seiner Unionsfraktion hat der Hamburger CDU-Abgeordnete Christoph Ploß eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Restaurants gefordert. «Gerade in Städten wie Hamburg, in denen bereits viele Gastronomen wegen steigender Mieten schließen mussten, droht sonst ein Restaurantsterben», sagte er am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Abgeordnete Anja Karliczek von der CDU argumentierte auf LinkedIn: „Keine guten Nachrichten, keine guten Perspektiven: Der Informationsdienst Crif geht davon aus, dass in der Gastronomie jedem zehnten Betrieb die Pleite droht. Damit wären 14.000 Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés insolvenzgefährdet. Deswegen fordere ich als tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft bei sieben Prozent lassen, flexiblere Arbeitszeit-Modelle für die Betriebe ermöglichen. Und wenn Mitarbeiter fleißig sind und Überstunden leisten, damit der "Laden" läuft und die Betriebe gute Gastgeber sein können, sollen diese Mitarbeiter steuerlich entlastet werden.“

Die Branche steht weiter massiv unter Druck, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. „Eine Steuererhöhung auf Speisen zum 1. Januar 2024 müsste in vollem Umfang an die Gäste weitergegeben werden wie auch weitere Kostenbelastungen, da die Gastronomen keine Spielräume und Reserven mehr haben. Das führt zu einem Preisschock für die Gäste. Weniger Gäste, Umsatzverluste und weitere Betriebsschließungen wären vorprogrammiert“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und mahnt: „Warum soll unsere Branche wieder steuerlich benachteiligt werden? Wir wollen, dass Essen einheitlich mit 7% besteuert wird, egal ob, wie und wo zubereitet, und wie und wo verzehrt. So sieht Steuerfairness aus.“


 

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