Bundestag verschiebt Abstimmung über Whistleblower-Schutz

| Politik Politik

Ein erstes Gesetz zum Schutz von Hineweisgebern war vom Bundesrat gestoppt worden. Jetzt sollte es einen zweiten Anlauf geben. Doch im letzten Moment verschwindet das Thema von der Tagesordnung des Bundestags. Die Union zeigt sich entsetzt.

Die Bundestagsabstimmung über den Schutz von sogenannten Whistleblowern ist noch einmal vertagt worden. Im Ältestenrat des Parlaments verständigten sich die Fraktionen am Donnerstag darauf, das Thema kurzfristig von der Tagesordnung abzusetzen. Man wolle noch einmal den Versuch unternehmen, sich mit CDU und CSU zu einigen, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Till Steffen der Deutschen Presse-Agentur. «Gespräche Anfang der Woche zeigten, dass eine Einigung zumindest nicht unmöglich erscheint.»

Die Bundestagsabstimmung über den Schutz von sogenannten Whistleblowern ist noch einmal vertagt worden. Im Ältestenrat des Parlaments verständigten sich die Fraktionen am Donnerstag darauf, das Thema kurzfristig von der Tagesordnung abzusetzen. Man wolle noch einmal den Versuch unternehmen, sich mit CDU und CSU zu einigen, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Till Steffen der Deutschen Presse-Agentur. «Gespräche Anfang der Woche zeigten, dass eine Einigung zumindest nicht unmöglich erscheint.»

Ein kurz vor Weihnachten beschlossenes Gesetz war im Bundesrat gestoppt worden, weil die unionsregierten Länder eine übermäßige finanzielle Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen befürchteten. Deshalb hatte die Ampel-Koalition ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, um einen Großteil auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, kritisierte die Bundesregierung: «Die Ampel schlägt beim Thema Hinweisgeberschutz eine Volte nach der anderen. Statt eine EU-Richtlinie einfach in deutsches Recht umzusetzen, taktiert sie endlos. Die Zeit für Tricks ist aber jetzt vorbei.» Die Regierung müsse die Bedenken der Länder ernst nehmen und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, forderte der CDU-Politiker.

Der eine der beiden neuen Gesetzentwürfe ist weitgehend identisch mit seinem Vorgänger, nimmt aber ausdrücklich Beamte der Länder und Gemeinden aus, weshalb er nach Ansicht der Ampel auch ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten könnte. Der andere Gesetzentwurf, der diese Einschränkung wieder aufhebt, benötigt zwar die Zustimmung der Länderkammer, aber deren Veto könnte den Rest des Vorhabens nicht mehr stoppen.

Das Gesetz zum Hinweisgeberschutz ist überfällig, denn Deutschland hätte eine entsprechende EU-Richtlinie eigentlich schon im Dezember vergangenen Jahres in nationales Recht umsetzen müssen. Wegen des Zeitverzugs hat die EU-Kommission bereits beschlossen, Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Geregelt werden sollen Meldungen zu Betrügereien, Korruption und Verstößen gegen Vorgaben zu Umweltschutzvorgaben oder Lebensmittelsicherheit. Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen dadurch leichter die richtige Adresse erreichen.

Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der sie Missstände im Unternehmen wie z.B. Verstöße gegen Strafgesetze, Umweltverstöße, Vorgaben zur Lebensmittel- und Produktsicherheit, Verbraucherschutzregeln oder Regeln zum Schutz personenbezogener Daten offenlegen können. Aus Sicht des DEHOGA Bundesverbandes bedeute dies erheblich mehr Bürokratie und Kosten für die erfassten Unternehmen, weshalb die Wirtschaft das Vorhaben kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesregierung über die Bedenken des Bundesrats hinwegsetzen will und mit einem Verfahrenstrick versucht, dessen Votum zu umgehen. Besser wäre es gewesen, wenn die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit im Bundestag den Vermittlungsausschuss angerufen hätten, um einen Kompromiss zu finden und das bereits verabschiedete Gesetz zustimmungsfähig zu machen, so der Verband. (mit dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.