Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zum Teil-Lockdown zurück

| Politik Politik

Bundesweit klagen Restaurants, Hotels, Kinos und Fitnessstudios gegen den Teil-Lockdown im November - jetzt hat sich erstmals das Bundesverfassungsgericht zu den angeordneten Schließungen geäußert. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag eines bayerischen Filmtheaters mit Restaurant zurück. In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung vom Vortag sprechen sie zwar von einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff, der genauer geprüft werden müsse. Sie machen aber auch klar: Momentan hat im Zweifel der Lebens- und Gesundheitsschutz Vorrang. (Az. 1 BvR 2530/20)

Die Gefahren der Corona-Pandemie seien «weiterhin sehr ernst zu nehmen». Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitrügen. Die Richter verweisen außerdem darauf, dass die Schließungen Teil eines größeren Gesamtkonzepts seien und der Staat zum Gesundheits- und Lebensschutz grundgesetzlich verpflichtet sei. Diese Beurteilung dürfte auch für weitere Eilentscheidungen zum Teil-Lockdown maßgeblich sein.

Geklagt hatte die Geschäftsführerin eines Kinos mit sieben Sälen, zu dem auch ein Restaurant gehört. Wegen der zwangsweisen Schließung habe sie derzeit nur noch Einnahmen aus Mieterträgen, die die Unterhaltskosten nicht deckten. Ein Lieferdienst für Essen, wie er noch erlaubt wäre, lohne aufgrund der Konkurrenzsituation nicht.

Die drei mit der Entscheidung befassten Richter halten die nur hinsichtlich des Gastronomiebetriebs zulässige Verfassungsbeschwerde nicht für «offensichtlich unbegründet». Der Frau werde die Berufsausübungsfreiheit im Wesentlichen untersagt. «Dies wird insbesondere nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen sein müssen.» Angesichts der Gefahren durch ein ungehindertes Infektionsgeschehen gebe es dafür zwar «gute Gründe», heißt es in dem Beschluss. «Ob diese letztlich genügen, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen standzuhalten, bedarf jedoch eingehender Prüfung.»

Im Eilverfahren klärt das Gericht nur: Was hätte schlimmere Folgen - wenn wir die Maßnahme jetzt irrtümlicherweise kippen oder wenn sie in Kraft bleibt und sich später als rechtswidrig herausstellt?

Hier überwiegt für die Richter klar «das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit». Die Ursachen für den bundesweiten Anstieg der Infektionen seien diffus, auch das Freizeitverhalten spiele eine Rolle. Würden einzelne Maßnahmen des Teil-Lockdowns außer Kraft gesetzt, bestehe die Gefahr, die Ausbreitung des Virus nicht eindämmen zu können. Der Staat sei «nicht gehalten, eine solche Entwicklung hinzunehmen». Bei der Entscheidung spielten auch die Befristung bis Ende November und die in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen für betroffene Betriebe eine Rolle.

Wegen des untersagten Kinobetriebs hätte die Frau zunächst beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) klagen müssen. Das ist der ordnungsgemäße Rechtsweg. Zur Gastronomie gibt es bereits eine VGH-Entscheidung in einem anderen Fall. Deshalb durfte die Klägerin sich in diesem Punkt direkt an das Bundesverfassungsgericht wenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.