Bußgeldkatalog: Verstoß gegen Corona-Regeln kann bayerische Gastgeber bis zu 5.000 Euro kosten

| Politik Politik

Auch in Bayern droht bei Nichteinhaltung der staatlichen Corona-Auflagen zum Teil ein hohes Bußgeld. Jetzt hat die Staatsregierung den Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie" neu veröffentlicht.

Der Bußgeldkatalog ist als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten durch Verstöße gegen die jeweils gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anzuwenden.

Die Bußgelder sind empfindlich, so kann z. B. ein Veranstalter, der nicht sicherstellt, dass der Maskenpflicht nachgekommen, mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro rechnen. Veranstalter oder Inhaber von Betrieben oder Einrichtungen, die nicht sicherstellen, dass der Gast, Besucher oder Nutzer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt, müssen ebenso mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro rechnen. In Bayern kommt es derzeit, nach DEHOGA-Angaben auch vermehrt zu Kontrollen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».