Bye, bye 9-Euro-Ticket - was kommt danach?

| Politik Politik

Mit dem 9-Euro-Ticket sollten Bürgerinnen und Bürger eigentlich finanziell entlastet werden. Doch mit dem Auslaufen der Aktion an diesem Mittwoch drohen aus Sicht der Länder bald Preissteigerungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Grund ist der Streit um eine Anschlusslösung zwischen Bund und Ländern. Ein Überblick, wie es nun weiter gehen könnte.

Was folgt aufs 9-Euro-Ticket?

Bislang gibt es noch keine Anschlusslösung. Ab Donnerstag, 1. September, ist deshalb erstmal wieder alles beim Alten. Einige Bundesländer sind mit Ideen und Initiativen vorgeprescht - zuletzt etwa Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), die ein eigenes 9-Euro-Ticket für die Hauptstadt über den August hinaus ins Spiel gebracht hat.

Doch letztlich warten alle Beteiligten auf einen Vorschlag von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). «Man braucht eine einfache Lösung, dafür sind die Länder bereit», sagte etwa Bremens Verkehrssenatorin und Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Maike Schaefer (Grüne). «Jetzt ist der Bund am Zug, da etwas zu machen.»

Welche Ideen liegen auf dem Tisch?

Die meisten Ideen beziehen sich auf die Höhe des Preises eines künftigen Monatstickets: Von 9 bis 69 Euro sind inzwischen zahlreiche Vorschläge gemacht worden. Die Bundes-SPD etwa hat ein bundesweites 49-Euro-Ticket ins Spiel gebracht, die Grünen wollen das um ein regionales Monatsticket für 29 Euro ergänzen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wiederum hatte sich für ein 69-Euro-Ticket ausgesprochen.

Was sind die größten Hindernisse?

Das größte Hindernis ist wie so oft die Finanzierungsfrage. Hier schieben sich Bund und Länder seit Wochen die Verantwortung zu. Aus Sicht der Länder ist klar: Einfach ein weiteres billiges ÖPNV-Ticket darf es nicht geben. Auch das Grundangebot im Nahverkehr muss verbessert werden: Mehr Infrastruktur, mehr Personal, mehr Fahrzeuge. Sie fordern deshalb, dass die Regierung die sogenannten Regionalisierungsmittel deutlich aufstockt, mit der der Bund den ÖPNV in den Ländern und Kommunen mitfinanziert.

Zusätzlich zu der bislang schon geforderten Erhöhung um 1,5 Milliarden Euro pro Jahr wollen die Verkehrsministerinnen und -minister mit Verweis auf die hohen Energiepreise für die Jahre 2022 und 2023 jeweils weitere 1,65 Milliarden Euro. Andernfalls müssten die Unternehmen die Preise im ÖPNV bald erhöhen - anstatt eines günstigeren Angebots für Busse und Bahnen würden die Fahrten teurer.

Wissing spielte den Ball zurück. «Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Politik Lösungen präsentiert und nicht Verantwortungen verschiebt», sagte er im Anschluss an eine VMK-Sitzung vergangene Woche. Er stehe zu Gesprächen bereit, wie der Öffentliche Personennahverkehr attraktiver und digitaler werden könne. Dessen Organisation sei aber Aufgabe der Länder.

Sind Preiserhöhungen realistisch oder eine leere Drohung? 

Das ist durchaus realistisch. Teils sind schon jetzt deutliche Tarifsteigerungen beschlossen. So steigen etwa in und um Stuttgart die Tarife zum Jahreswechsel durchschnittlich um 4,9 Prozent, im Großraum Nürnberg werden es 3 Prozent sein. Im Rhein-Main-Verkehrsverbund gab es schon zum Juli einen Aufschlag von 3,9 Prozent.

Im September und Oktober beraten vielerorts weitere Gremien der Verkehrsverbünde über den künftigen Tarif. Mit einer Anschlusslösung fürs 9-Euro-Ticket ist bis dahin nicht zu rechnen. Hohe Preise für Strom und Diesel belasten viele Verkehrsunternehmen - und dürften in vielen Fällen auf die Fahrpreise durchschlagen.

Ab wann ist mit einer Anschlusslösung für das 9-Euro-Ticket zu rechnen? 

Das ist völlig offen. In diesem Jahr dürfte es aber nichts mehr werden. Allein für die technische Umsetzung einer dauerhaften Anschlusslösung für das 9-Euro-Ticket brauchen die Verkehrsunternehmen aus Sicht ihres Branchenverbands etwa drei Monate. Sollte die Politik also ein neues Angebot zum 1. Januar des kommenden Jahres starten wollen, müssten die politischen Entscheidungsprozesse «idealerweise» bis Anfang Oktober abgeschlossen sein, sagte ein VDV-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.