Clubs und Diskotheken dürfen in Bayern wieder öffnen

| Politik Politik

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt das Lockdownende für alle Bereiche des Gastgewerbes. „Unser Herz schlägt wieder vollständig. Eineinhalb Jahre war es still in Bayerns Clubs und Discotheken, eineinhalb Jahre haben wir für deren Erhalt und deren Öffnung gekämpft“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. 

„Clubs und Diskotheken sind wesentlicher Teil unserer gelebten und geliebten Kultur. In diesen Betrieben wird das Leben in einem gesicherten Umfeld gefeiert, vielleicht auch mal über die Stränge geschlagen, Grenzen ausgetestet, der Alltag vergessen, die Liebe gefunden – das Leben mit all seinen Facetten gelebt und erlebt. Von daher ist der heutige Tag ein ganz besonderer Tag für unsere Branche.“

„Musikveranstaltende Betriebe waren die ersten, die schließen mussten und sind die letzten, die wieder Gäste empfangen dürfen“, ergänzt DEHOGA Bayern-Landegeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, „zumeist gab es keine Möglichkeit den Betrieb umzustellen und anderweitig einen Umsatz zu erzielen. Umso wichtiger ist es, dass jetzt, wo es wieder losgeht, ein nahezu normaler Clubbetrieb möglich ist.

So gibt es beispielsweise keine Maskenpflicht, keine Belegungsobergrenzen und keine Abstände beim Tanzen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, dass dafür der Zugang sehr streng geregelt werden musste. Um das höchste Schutzniveau zu erreichen, dürfen nur Geimpfte, Genesene und negativ PCR-Getestete in die Betriebe.“ Einmal mehr hat sich der vom Entbürokratisierungsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel initiierte Praxis-Check bewährt. Geppert: „Vor Ort sieht man am besten, was geht und was nicht. In diesem Zusammenhang gilt allen Beteiligten unser Dank für das gemeinschaftlich verfolgte und erreichte Ziel, eine möglichst praxisnahe und zugleich in höchstem Maße sichere Regelung zu finden.“

Derzeit gibt es im Freistaat über 300 Discotheken und Tanzlokale, 480 Bars und 100 Vergnügungslokale. Neben Clubs und Diskotheken dürfen auch Volksfesten und Weihnachtsmärkte wieder stattfinden.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.