Corona-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht

| Politik Politik

In der letzten Woche wurde die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (C-ArbSchV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gilt damit seit dem 1. Oktober 2022 und bis April 2023. Welche Maßnahmen Arbeitgeber jetzt prüfen sollten und welche Pflichten es gibt.

Nach massiver Kritik seitens der Arbeitgeber wurde die zunächst geplante Homeofficepflicht und eine Testangebotspflicht wieder gestrichen.

Die Arbeitgeber trifft aber weiter die Pflicht, ein betriebliches Hygienekonzept auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen:

  • Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Sicherstellung der Handhygiene
  • Einhaltung der Hust- und Niesetikette
  • infektionsschutzgerechtes Lüften
  • Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten
  • Angebot gegenüber Beschäftigten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen
  • Testangebot an Beschäftigte

Sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern oder bei tätigkeitsbedingten Körperkontakten oder bei gleichzeitigem Aufenthalt mehrerer Personen in Innenräumen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nicht ausreichen, muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Masken bereitstellen. Diese Masken sind von den Beschäftigten zu tragen.

Informationen des Bundesarbeitsministeriums zur neuen Verordnung finden hier…

Eine neue Arbeitsschutzregel, die die Anforderungen der C-ArbSchV konkretisieren soll, ist derzeit in Erarbeitung. Aktualisierte Handlungshilfen seitens der Berufsgenossenschaft BGN sollten ebenfalls zeitnah veröffentlicht werden.


Zurück

Vielleicht auch interessant

In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.

Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der anhaltend hohe Kostendruck, fehlende Mitarbeiter, dazu wachsende Ansprüche an das gastronomische Angebot: Die Contract Caterer in Deutschland stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Millionen Lieferdienst- und Taxifahrer großer Online-Plattformen können auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen. Die EU-Staaten sprachen sich für neue Vorgaben aus, um etwa Scheinselbstständigkeit besser zu verhindern, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Die Lokführergewerkschaft GDL will ab Dienstagmorgen im Personenverkehr streiken, im Güterverkehr schon ab Montagabend. Der Konzern versucht, den Arbeitskampf im letzten Augenblick noch zu verhindern.

Der nächste GDL-Streik bei der Bahn startet schon an diesem Montag im Güterverkehr. Ab Dienstagfrüh trifft es auch Reisende und Pendler - und Fluggäste der Lufthansa.

Die EU will Verpackungsmüll den Kampf ansagen. Geplante neue Regeln werden etwa in Europas Supermärkten und Restaurants zu spüren sein. Deutsche Ziele allerdings sind zum Teil ambitionierter. Fragen und Antworten.

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.