Corona-Einschränkungen in NRW: Clubs und Discotheken dicht

| Politik Politik

Infolge der kritischen Corona-Lage treten in Nordrhein-Westfalen schon mit diesem Samstag verschärfte Schutzmaßnahmen in Kraft. Vor allem für Ungeimpfte werden die Bewegungsspielräume deutlich enger - angefangen vom Einkaufen über den Sport bis hin zu privaten Feiern. Das geht aus der aktualisierten Corona-Schutzverordnung hervor, die das Landesgesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf veröffentlicht hat. Sie soll bis zum 21. Dezember gelten.

In vielen Bereichen setzt NRW, wie angekündigt, 1:1 die am Donnerstag vereinbarten Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels zur Corona-Krise um. «Wir alle hätten uns eine infektiologisch entspannte Advents- und Weihnachtszeit gewünscht», stellte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann fest. Tatsächlich müssten nun aber Risiken begrenzt werden.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Einzelhandel: Bereits von diesem Samstag haben grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu vielen Einzelhandelsgeschäften (2G). Ausgenommen sind davon nur Geschäfte für den täglichen Bedarf. Dazu zählen etwa Lebensmittel- und Getränkeläden, Baby- und Tierbedarfsfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und der Großhandel. «Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert», erklärte das Ministerium. Der Handelsverband NRW sieht die Inhaber vor kaum lösbare Aufgaben gestellt. Für viele Betriebe habe das «mitten im Weihnachtsgeschäft existenzgefährdende Wirkung», kritisierte Hauptgeschäftsführer Peter Achten.

Betriebsverbote: Weil Clubs und Diskotheken als «Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko» gelten, müssen sie ab Samstag schließen. Im Bund-Länder-Beschluss war diese Maßnahme vorgesehen «spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen». Mehr als die Hälfte der Städte und Landkreise in Deutschland liegt darüber.

Infektionslage: In NRW lag die Neuinfektionsrate nach Angaben des Robert Koch-Instituts vom Freitag bei 288,1 und damit deutlich unter dem Bundeswert von 442,1. Dennoch untersagt NRW den Betrieb von Clubs, Discos und vergleichbaren Einrichtungen «bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land».

Großveranstaltungen: Die Zuschauerzahlen bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen müssen ab Samstag grundsätzlich auf 30 Prozent ihrer eigentlichen Kapazitäten reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich auf maximal 15 000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen auf 5000. Solange diese Deckelung nicht überschritten wird, dürfen auch bis zu 50 Prozent der Gesamtkapazität genutzt werden. Auch hier haben nur Geimpfte und Genesene Zugang, die zudem medizinische Masken tragen müssen. Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen greifen bereits ab 1000 Zuschauern. «Stehplätze dürfen nicht besetzt werden», heißt es in der Verordnung.

Weihnachtsmärkte: Zu Weihnachtsmärkten gab es keine gemeinsame Linie im Bund-Länder-Beschlusspapier. Laut NRW-Verordnung dürfen sie nun im bevölkerungsreichsten Bundesland geöffnet bleiben. Allerdings stehen sie ab Samstag landesweit nur noch Geimpften und Genesenen offen. «Weil im Freien die Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nach wie vor vertretbar», erklärte das Ministerium. «Möglichst viel Abstand und, je nach kommunaler Regelung, eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren.»

Kontaktbeschränkungen: Bei den Kontaktbeschränkungen übernimmt NRW den Bund-Länder-Beschluss. Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder unter 14 Jahren werden hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Unbeschränkt bleiben Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Private Treffen in Hotspots: In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen. An Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung können sie ohnehin nicht teilnehmen.

Hochschulen: Die Landesregierung wies zudem auf eine zum 2. Dezember in Kraft getretene Neufassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung hin. Diese ermögliche den Hochschulen, je nach Infektionslage, den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel zu reduzieren. Damit den Studierenden keine Nachteile entstünden, seien gleichzeitig Freiversuche und die Möglichkeit zum Rücktritt von Prüfungen wiedereingeführt worden.

Hotel: Die 2G-Regel gilt für nicht-touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, wobei von nicht immunisierten Personen bei der Anreise und erneut nach jeweils weiteren zwei Tagen ein Test vorzulegen ist.

Gastronomie: Die 2G-Regel bleibt bestehen. In gastronomischen Einrichtungen ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen, die zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken abgenommen werden kann.

Weiterhin gültig: Die 2G-Regel bleibt gültig für Erwachsene im Kultur-, Freizeit und Sportbereich. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre, Menschen ohne Impfempfehlung und diejenigen, die nicht geimpft werden können. Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr bleibe es zudem bei der Maskenpflicht, unterstrich die Landesregierung.

Strafen: Ordnungswidrigkeiten könnten gemäß Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden, heißt es in der Schutzverordnung. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) mahnte eindringlich, die Regeln einzuhalten. «Wer dagegen verstößt, der begeht kein Kavaliersdelikt, sondern der spielt nicht nur mit seiner, sondern auch mit der Gesundheit anderer und der zockt mit der Überlastung der Intensivstationen», sagte er bei einer Veranstaltung des DGB NRW in Düsseldorf. Wo keine Einlasskontrollen möglich seien, müsse es wenigstens regelmäßige Stichproben geben. Die Grünen forderten Lösungen, wie das Land die Ordnungsämter auch finanziell unterstützen könnte. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.