Corona: Grundsätzlich keine Großveranstaltungen bis Oktober - Ausnahmen möglich

| Politik Politik

Die Bundesländer wollen Großveranstaltungen wegen der Corona-Krise bis Ende Oktober grundsätzlich verbieten, aber Ausnahmen zulassen. Das Verbot gelte für solche Veranstaltungen, «bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist», heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Formulierungsvorschlag für das Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochnachmittag.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erläuterte nach einem Treffen der Länderregierungschefs in Berlin: «Bei Großveranstaltungen haben wir jetzt die Frist 31. Oktober. Ausnahmen vom Verbot von Großveranstaltungen bis Ende Oktober müssen nach den Worten des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) von Fall zu Fall entschieden werden. Laschet sagte am Mittwoch nach einem Treffen der Länderregierungschefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie: «Was sicher auf absehbare Zeit nicht geht, sind Großpartys, sind Ischgl-Ereignisse oder etwas Ähnliches, wo Alkohol und Enge miteinander verbunden sind.»

Aber etwa Konzertveranstaltungen, wo man wisse, wer teilnehme, wie die Abstände untereinander seien - «über sowas wird man nachdenken können. Und das liegt dann an jedem Gesundheitsamt zu beurteilen, sind die Konzepte so, dass man so etwas genehmigen kann», argumentierte der CDU-Vize und Bewerber um den Parteivorsitz.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) unterstrich, mit dem ersten persönlichen Treffen der Politiker bei der Kanzlerin werde deutlich, dass man in eine Normalisierung gehe. «Das heißt aber nicht, dass damit das Virus ungefährlich geworden wäre. Es heißt auch nicht, dass das Virus nicht mehr da wäre.» Er fügte hinzu: «Das Virus darf nicht am Ende darüber bestimmen, wie wir leben. Sondern wir müssen bestimmen, wie wir das Virus eindämmen und zurückdrängen und keine weitere Infektionsrate auf uns zu rasen lassen. Also nicht leichtfertig werden, aber nicht ständig mit Angst arbeiten. Angst ist ein schlechter Ratgeber. Vernunft ist ein guter Ratgeber.»

Und der schleswig-holsteinische Regierungschef Daniel Günther (CDU) sagte der dpa, Großveranstaltungen sollten ab dem 1. September möglich sein, aber nur dann, wenn Kontaktbeschränkungen und Hygienekonzepte eingehalten würden. Auf Nachfrage, wie das beispielsweise bei Fußballspielen aussehen könnte, sagte Günther, über die konkrete Ausgestaltung habe man nicht gesprochen. Es gehe um eine grundsätzliche Vereinbarung. Bisher galt die zeitliche Begrenzung für das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August.

Nach den Streitereien der vergangenen Wochen wegen sehr unterschiedlicher Vorstellungen über die möglichen Lockerungen der anfänglich scharfen Corona-Beschränkungen suchen Bund und Länder in Berlin nun nach einer gemeinsamen Linie für den weiteren Umgang mit der Pandemie. Eine zentrale Rolle spielen dabei neben den Großveranstaltungen auch eine Einigungen zur Öffnung von Schulen, die Fortführung von Maskenpflicht sowie Abstandsregelungen.

Die Länder streben - bei weiterhin positivem Verlauf des Infektionsgeschehens - zudem an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb zurückzukehren, auf Grundlage der Schutz- und Hygienekonzepte. «Zeitnah» solle auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte der dpa: «Es ist auf jeden Fall wichtig, dass wir uns verständigen, dass Großveranstaltungen weiterhin entweder gar nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen durchgeführt werden sollen.» Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ergänzte: «Das erste und wichtigste Ziel ist es, zu vermeiden, dass es zu einer zweiten Welle in Deutschland kommt, und deswegen werden wir uns weiter einschränken müssen.»

Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) hatte am Dienstag in München bereits erklärt, dass «auf jeden Fall» eine Verlängerung beschlossen werden solle, dies sei Konsens unter den Ländern. Aus Länderkreisen hieß es, an der Vorlage, die auch als Grundlage für das Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Nachmittag diente, sei bereits intensiv mit dem Kanzleramt gearbeitet worden.

Am 12. März hatten sich Merkel und die Länderchefs zum letzten Mal persönlich im Kanzleramt getroffen. In den Tagen danach wurde das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Pandemie schrittweise heruntergefahren: Schulen und Kitas wurden geschlossen, Restaurants, Bars und andere Einrichtungen ebenso. Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten seitdem in mehreren Videoschalten über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten.

Die Länder streben zudem laut Vorlage eine Einigung über die gemeinsame Fortsetzung von Regeln zu Mindestabstand und Hygiene an. Dies war nach den zuletzt auseinanderdriftenden Einzelregeln der Länder in Zweifel gezogen worden. Auf Länderseite wurde eine mögliche Einigung in diesem Punkt als bedeutend hervorgehoben.

In dem Papier heißt es, der Mindestabstand von 1,5 Metern, verstärkte Hygiene-Maßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel, hätten sich bewährt und sollten grundsätzlich fortgeführt. Bürgerinnen und Bürger seien angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten.

Der Kurs von Bund und Ländern in der Pandemie war seit Anfang Mai auseinandergedriftet. Während Bayern etwa einen betont langsamen Kurs bei Lockerungen gewählt hat, drücken andere Länder wie Thüringen mit deutlich weniger Fallzahlen sehr aufs Tempo. Auch in Sachsen wurde jüngst bereits über ein Ende der Maskenpflicht beim Einkaufen nachgedacht.

Vor dem Hintergrund der Debatten über weitere Lockerungen hatte Merkel erst am Dienstag erneut eindringlich vor einem Rückschlag gewarnt: «Wir müssen sehr vorsichtig sein, damit wir die schon schwierige Lage in der Wirtschaft nicht noch mal verschlechtern», warnte die Kanzlerin nach Angaben von Teilnehmern in der Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.