Corona: Grundsätzlich keine Großveranstaltungen bis Oktober - Ausnahmen möglich

| Politik Politik

Die Bundesländer wollen Großveranstaltungen wegen der Corona-Krise bis Ende Oktober grundsätzlich verbieten, aber Ausnahmen zulassen. Das Verbot gelte für solche Veranstaltungen, «bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist», heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Formulierungsvorschlag für das Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochnachmittag.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erläuterte nach einem Treffen der Länderregierungschefs in Berlin: «Bei Großveranstaltungen haben wir jetzt die Frist 31. Oktober. Ausnahmen vom Verbot von Großveranstaltungen bis Ende Oktober müssen nach den Worten des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) von Fall zu Fall entschieden werden. Laschet sagte am Mittwoch nach einem Treffen der Länderregierungschefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie: «Was sicher auf absehbare Zeit nicht geht, sind Großpartys, sind Ischgl-Ereignisse oder etwas Ähnliches, wo Alkohol und Enge miteinander verbunden sind.»

Aber etwa Konzertveranstaltungen, wo man wisse, wer teilnehme, wie die Abstände untereinander seien - «über sowas wird man nachdenken können. Und das liegt dann an jedem Gesundheitsamt zu beurteilen, sind die Konzepte so, dass man so etwas genehmigen kann», argumentierte der CDU-Vize und Bewerber um den Parteivorsitz.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) unterstrich, mit dem ersten persönlichen Treffen der Politiker bei der Kanzlerin werde deutlich, dass man in eine Normalisierung gehe. «Das heißt aber nicht, dass damit das Virus ungefährlich geworden wäre. Es heißt auch nicht, dass das Virus nicht mehr da wäre.» Er fügte hinzu: «Das Virus darf nicht am Ende darüber bestimmen, wie wir leben. Sondern wir müssen bestimmen, wie wir das Virus eindämmen und zurückdrängen und keine weitere Infektionsrate auf uns zu rasen lassen. Also nicht leichtfertig werden, aber nicht ständig mit Angst arbeiten. Angst ist ein schlechter Ratgeber. Vernunft ist ein guter Ratgeber.»

Und der schleswig-holsteinische Regierungschef Daniel Günther (CDU) sagte der dpa, Großveranstaltungen sollten ab dem 1. September möglich sein, aber nur dann, wenn Kontaktbeschränkungen und Hygienekonzepte eingehalten würden. Auf Nachfrage, wie das beispielsweise bei Fußballspielen aussehen könnte, sagte Günther, über die konkrete Ausgestaltung habe man nicht gesprochen. Es gehe um eine grundsätzliche Vereinbarung. Bisher galt die zeitliche Begrenzung für das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August.

Nach den Streitereien der vergangenen Wochen wegen sehr unterschiedlicher Vorstellungen über die möglichen Lockerungen der anfänglich scharfen Corona-Beschränkungen suchen Bund und Länder in Berlin nun nach einer gemeinsamen Linie für den weiteren Umgang mit der Pandemie. Eine zentrale Rolle spielen dabei neben den Großveranstaltungen auch eine Einigungen zur Öffnung von Schulen, die Fortführung von Maskenpflicht sowie Abstandsregelungen.

Die Länder streben - bei weiterhin positivem Verlauf des Infektionsgeschehens - zudem an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb zurückzukehren, auf Grundlage der Schutz- und Hygienekonzepte. «Zeitnah» solle auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte der dpa: «Es ist auf jeden Fall wichtig, dass wir uns verständigen, dass Großveranstaltungen weiterhin entweder gar nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen durchgeführt werden sollen.» Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ergänzte: «Das erste und wichtigste Ziel ist es, zu vermeiden, dass es zu einer zweiten Welle in Deutschland kommt, und deswegen werden wir uns weiter einschränken müssen.»

Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) hatte am Dienstag in München bereits erklärt, dass «auf jeden Fall» eine Verlängerung beschlossen werden solle, dies sei Konsens unter den Ländern. Aus Länderkreisen hieß es, an der Vorlage, die auch als Grundlage für das Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Nachmittag diente, sei bereits intensiv mit dem Kanzleramt gearbeitet worden.

Am 12. März hatten sich Merkel und die Länderchefs zum letzten Mal persönlich im Kanzleramt getroffen. In den Tagen danach wurde das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Pandemie schrittweise heruntergefahren: Schulen und Kitas wurden geschlossen, Restaurants, Bars und andere Einrichtungen ebenso. Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten seitdem in mehreren Videoschalten über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten.

Die Länder streben zudem laut Vorlage eine Einigung über die gemeinsame Fortsetzung von Regeln zu Mindestabstand und Hygiene an. Dies war nach den zuletzt auseinanderdriftenden Einzelregeln der Länder in Zweifel gezogen worden. Auf Länderseite wurde eine mögliche Einigung in diesem Punkt als bedeutend hervorgehoben.

In dem Papier heißt es, der Mindestabstand von 1,5 Metern, verstärkte Hygiene-Maßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel, hätten sich bewährt und sollten grundsätzlich fortgeführt. Bürgerinnen und Bürger seien angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten.

Der Kurs von Bund und Ländern in der Pandemie war seit Anfang Mai auseinandergedriftet. Während Bayern etwa einen betont langsamen Kurs bei Lockerungen gewählt hat, drücken andere Länder wie Thüringen mit deutlich weniger Fallzahlen sehr aufs Tempo. Auch in Sachsen wurde jüngst bereits über ein Ende der Maskenpflicht beim Einkaufen nachgedacht.

Vor dem Hintergrund der Debatten über weitere Lockerungen hatte Merkel erst am Dienstag erneut eindringlich vor einem Rückschlag gewarnt: «Wir müssen sehr vorsichtig sein, damit wir die schon schwierige Lage in der Wirtschaft nicht noch mal verschlechtern», warnte die Kanzlerin nach Angaben von Teilnehmern in der Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.