Corona-Hilfe für Condor: EU-Gericht erklärt Genehmigung für nichtig

| Politik Politik

Die irische Ryanair hat vor dem EU-Gericht einen Erfolg gegen staatliche Corona-Hilfen für den deutschen Ferienflieger Condor erzielt. Die Richter kippten am Mittwoch den Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Beihilfe von insgesamt 550 Millionen Euro. Die Entscheidung der Brüsseler Behörde sei nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht in Luxemburg. Praktisch hat das aber zunächst keine Folgen: Zumindest vorerst muss Condor kein Geld zurückzahlen.

Denn das Gericht hat die Wirkung der Nichtigerklärung ausgesetzt, bis die EU-Kommission einen neuen Beschluss gefasst hat. (Rechtssache T 665/20). Die Behörde soll nun darlegen, wie sie die Höhe des finanziellen Schadens für Condor berechnet hat. Zudem fehlt dem Gericht ein Anhaltspunkt dafür, dass der Anfang 2020 vereinbarte Verkauf von Condor an die polnische LOT-Mutter PGL tatsächlich wegen der Flugausfälle infolge der Pandemie platzte.

Ryanair begrüßte das Urteil als einen «wichtigen Sieg für die Kunden und den Wettbewerb». Die EU-Kommission müsse aufhören, diskriminierende Hilfen der Mitgliedstaaten für ihre heimischen Fluggesellschaften abzunicken, erklärte eine Sprecherin.

Condor sieht die eigene Finanzlage und Zukunft durch das Urteil hingegen nicht gefährdet. Die Entscheidung habe keinen Einfluss auf den jüngst vereinbarten Einstieg des Londoner Vermögensverwalters Attestor Capital als neuem Mehrheitseigentümer, teilte eine Sprecherin mit. Auch an der Liquidität ändere sich nichts, da das Gericht die Wirkung der Nichtigkeitserklärung ausgesetzt habe.

Der Sprecherin zufolge steht Condor weiter im Austausch mit der Bundesregierung, dem Land Hessen und der EU-Kommission, da die Corona-Hilfen mit dem Einstieg von Attestor ohnehin umstrukturiert werden müssten. Attestor will zunächst 51 Prozent der Condor-Anteile übernehmen und 450 Millionen Euro frisches Eigenkapital einbringen. Die Bundesrepublik und Hessen wollen den Neustart unterstützen, indem sie auf die Rückzahlung von 150 Millionen Euro aus dem Kredit der staatlichen Förderbank KfW verzichten.

Deutschland hatte die Beihilfe im April 2020 in Brüssel angemeldet. Dabei ging es um zwei staatlich abgesicherte Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz im Umfang von 550 Millionen Euro. Hintergrund waren die finanziellen Schäden, die Condor durch die Streichung oder Verschiebung von Flüge infolge der Pandemie erlitt. Die staatlichen Reisebeschränkungen haben Fluggesellschaften in aller Welt in eine finanzielle Notlage gebracht. Viele Regierungen retteten heimische Gesellschaften mit Finanzspritzen vor dem Aus.

Der Fall Condor ist etwas spezieller. Denn der deutsche Staat hatte den Ferienflieger bereits 2019 mit einem KfW-Kredit gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war. In einem Schutzschirmverfahren wurde Condor saniert, und Anfang 2020 stand mit der LOT-Mutter PGL ein Investor bereit. Doch nach dem Ausbruch der Pandemie sprangen die Polen ab - und Condor benötigte erneut staatliche Hilfe.

Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Corona-Hilfen für Konkurrenten vorgeht. Mitte Mai erzielte der Billigflieger einen Teilerfolg: Das EU-Gericht erklärte Beschlüsse der EU-Kommission für Beihilfen an die portugiesische TAP und die niederländische KLM für nichtig. Spanische Hilfen für strategisch bedeutende Unternehmen bestätigte das Gericht in Luxemburg hingegen damals.

Im April hatte die irische Fluggesellschaft erfolglos versucht, gegen Hilfen von Schweden und Dänemark für SAS und finnische Unterstützung für Finnair vorzugehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.