Corona in Ischgl: Staat könnte auf Verjährung verzichten

| Politik Politik

In den Schadenersatz-Prozessen um Corona-Infektionen im Skiort Ischgl haben die Rechtsvertreter Österreichs erstmals ein mögliches Zugeständnis in Aussicht gestellt. Es bestehe für den Staat die Möglichkeit, auf die Verjährung der Ansprüche von erkrankten Ischgl-Besuchern zu verzichten. Urlauber im Tiroler Ski- und Partyort hatten das Virus nach ihrer Rückkehr in verschiedenen Ländern Europas verbreitet, darunter auch in Deutschland.

Bislang sind bei dem Gericht rund ein dutzend Schadenersatz-Forderungen gegen den Staat eingebracht worden. Der Vorwurf: Politiker und Behörden sollen im März 2020 aus wirtschaftlichen Interessen zu lasch auf die ersten Infektionen in Ischgl reagiert haben. Würde die dreijährige Verjährungsfrist wegfallen, müssten zusätzliche potenzielle Kläger nicht jetzt schon den teuren Rechtsweg beschreiten und könnten die ersten Urteile zu den bislang eingebrachten Klagen abwarten. «Ich halte das für einen sinnvollen Weg», sagte Martin Paar, ein Rechtsvertreter des Staates. Er müsse jedoch noch Rücksprache mit Vertretern der Republik halten, sagte er.

Am Freitag wurde in dem Gericht die dritte Schadenersatzklage rund um Ischgl verhandelt. Sie wurde von einem Mann aus dem Ruhrgebiet eingebracht, der nach einem Skiurlaub in Ischgl an Covid-19 erkrankte. Laut seinem Anwalt Alexander Klauser leidet der Mann noch immer an Herzbeschwerden, Atemnot und Schwäche. Die Forderung beläuft sich auf 14 000 Euro. Mit Urteilen in diesem und weiteren Fällen wird erst in einigen Wochen gerechnet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.