Corona-Krise: 50 Euro Bußgeld bei falschen Angaben in Restaurants

| Politik Politik

Gäste, die in Restaurants falsche Einträge auf den Gästelisten machen, sollen, nach dem Willen von Bund und Ländern, künftig mindestens 50 Euro Bußgeld zahlen - und nicht die Wirte. «Falsche Angaben zu ihrer Person von Gästen in Restaurants und Bars werden künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro belegt, das von den Gästen zu entrichten ist», stellte ein Regierungssprecher am Dienstagabend in Berlin klar. «Ergänzend werden die Wirte aufgefordert, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen», teilte der Sprecher weiter mit.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte nach ihrer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten zuvor deutlich gemacht, dass sie bei Falscheinträgen die Betreiber von Restaurants stärker in die Pflicht nehmen will. Gastronomen, aber auch Friseursalons seien für die Einhaltung der Hygieneregeln verantwortlich und müssten darauf achten, dass die Angaben der Besucher auch stimmten, sagte Merkel am Dienstag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten. «Im Zweifelsfalle, also bei Donald Duck, ist die Sache ja nicht schwierig (...), aber im Zweifelsfalle muss man sich eben dann auch noch mal den Ausweis zeigen lassen oder Fahrerlaubnis oder was auch immer.»

Im Beschluss von Bund und Ländern heißt es wörtlich: «Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden.»

In Schleswig-Holstein beschloss die Regierung, dass Kunden bei vorsätzlichen Falschangaben 1000 Euro zahlen müssen. Gastwirten, die falsche Angaben auf ihren Kontaktlisten dulden, drohte bereits zuvor ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro.

Bei ihrer Videokonferenz appellierten Bund und Länder am Dienstag angesichts der beginnenden Herbstferien an Bürgerinnen und Bürger, Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Zudem wollen sie mehr Schnelltestverfahren einführen und damit die bisherige Teststrategie erweitern, wie die dpa von Teilnehmern des Treffens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder erfuhr.

So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden, hieß es in einer entsprechenden Vorlage für die Beratungen. In welchen Bereichen dies sinnvoll sei, werde in dem von der Ministerpräsidentenkonferenz angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt, hieß es dort weiter.

Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus sollen demnach derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden, hatte es vor dem Gespräch Merkels mit den Länderchefs geheißen. Die Kanzlerin hatte bei einer Videokonferenz des CDU-Präsidiums am Montag nach Angaben aus Teilnehmerkreisen vor einem deutlichen Anstieg der Corona-Neuinfektionen in Deutschland gewarnt. Wenn diese sich wöchentlich so weiterentwickelten, werde es zu Weihnachten 19 200 Neuinfektionen am Tag geben. Die Kanzlerin habe das hochrechnen lassen, hieß es.

Bund und Länder wollen angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränken. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag von Teilnehmern des Treffens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.

In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. In dem Beschluss heißt es nach dpa-Informationen, es werde dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

Wenn es in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, seien weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere solle die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen werde dringend empfohlen, in diesem Fall keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen könne es für angemeldete Feiern mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen geben.

Das Robert Koch-Institut meldete am Dienstagmorgen 2089 neue Corona-Infektionen in Deutschland innerhalb eines Tages. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion lag demnach bei 9460; elf mehr als am Vortag. Am Samstag war mit 2507 neuen Corona-Infektionen der höchste Wert seit April erreicht worden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gewerkschaft NGG hat ihre Empfehlungen für die Tarifverhandlungen 2026 veröffentlicht und fordert Entgeltsteigerungen von 4 bis 6 Prozent sowie konkrete Verbesserungen für Auszubildende.

Wie der AfD begegnen? Der Verband der Familienunternehmer will sich für Gespräche mit der AfD öffnen. Das sorgt für scharfe Diskussionen in Politik und Wirtschaft. Caroline von Kretschmann, Inhaberin des Luxushotels Europäischer Hof in Heidelberg, die im Präsidium der Familienunternehmer sitzt, bezieht deutlich Stellung – auch klar abweichend von der Verbandslinie.

Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden.

Schleswig-Holsteins Gastronomie kämpft laut dem FDP-Fraktionschef mit steigenden Kosten. Er hofft auf Entlastungen durch weniger Bürokratie und niedrigere Mehrwertsteuer und fordert ein klares Signal.

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.

Das Verbot der Bettensteuer in Bayern bleibt bestehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Staatsregierung freut sich - aber der Streit könnte bald an anderer Stelle weitergehen.

Weniger als jede zweite in Deutschland verkaufte Weinflasche stammt aus heimischer Produktion. Wie kann hiesiger Wein mehr ins Rampenlicht gerückt werden? Ein Treffen im Kloster Eberbach soll helfen.

Die Dorfkneipen in Brandenburg sollten nach Ansicht von Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) angesichts existenzieller Probleme unterstützt werden - doch wann ist offen. Die CDU-Opposition dringt hingegen auf schnelle Hilfe.

Steigende Kosten und internationale Konkurrenz setzen dem Weinbau zu. Im Kloster Eberbach bei Eltville wollen Minister aus acht Bundesländern der Branche helfen. Worum soll es in ihren Gesprächen gehen?