Corona-Lockdown: Bund will Unternehmen Teil der Umsatzausfälle ersetzen

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Firmen, die besonders von den neuen Corona-Regeln betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls vom Bund ersetzt. Der Bund plant für den November noch einmal milliardenschwere Nothilfen in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro. Es habe sich als unvermeidlich erwiesen, für die Dauer der nächsten vier Wochen auch viele Unternehmen zu schließen, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch in Berlin.

Konkret sollen Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und Solo-Selbstständige 75 Prozent des Umsatzausfalls ersetzt bekommen. Für größere Unternehmen werden die Prozentsätze nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nach europäischen Vorgaben zum Beihilferecht bestimmt. Sie können daher von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des Vorjahresmonats, also von November 2019. «Das ist eine große Unterstützung, so dass wir hoffen, dass alle Unternehmen diesen Monat gut durchstehen können», sagte Vizekanzler Olaf Scholz am Mittwochabend in einem ZDF-«spezial».

Das Geld könnte nach Informationen des «Handelsblatts» aus dem bereits existierenden Topf für Überbrückungshilfen stammen. Von den dafür vorgesehenen 25 Milliarden Euro wurden bislang erst rund zwei Milliarden Euro abgerufen. Der Bund plant, die Überbrückungshilfen, Zuschüsse für kleine und mittlere Firmen, bis Mitte 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten sie zum Jahresende auslaufen. Außerdem soll bei den Bedingungen für Hilfen etwa für die schwer belastete Kultur- und Veranstaltungswirtschaft nachgebessert werden.

Die Politik hatte bereits milliardenschwere Hilfsprogramme beschlossen, um Firmen und Jobs zu schützen. Dafür hat der Bund immense neue Schulden aufgenommen. Der Shutdown im Frühjahr, also das Herunterfahren des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens, hatte im zweiten Quartal zu einem Einbruch der Wirtschaftsleistung geführt.

Wirtschaftsverbände hatten eindringlich vor einem erneuten Shutdown gewarnt. Befürchtet wird eine Insolvenzwelle etwa in der Gastronomie. Viele Firmen hätten coronabedingt inzwischen nur noch wenig Geld auf der hohen Kante. Vor allem das Gastgewerbe warnte vor einer Insolvenzwelle, falls Gastronomiebetriebe vorübergehend schließen müssen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband prüft nach Angaben von Sachsen-Anhalts Dehoga-Chef Michael Schmidt rechtliche Schritte gegen den Beschluss von Bund und Ländern. «Die Soforthilfen im Frühling kamen am Ende auch deutlich später an, als ursprünglich gedacht», sagte Schmidt. Bei den neuen Hilfen komme es auf jeden Tag an. Bei den Mitgliedern seines Verbandes würden nun die Existenzängste aus dem Frühling wiederkommen. (dpa)


 

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