Corona-Lockerungen: Wellness und feiern in Bayern

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Ab Montag sind bei Veranstaltungen in Innenräumen bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien dürfen es sogar maximal 100 sein. Das gilt zum Beispiel für Hochzeitsfeiern, Beerdigungen und Vereinssitzungen. Bei Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen sogar bis zu 100 Gäste erlaubt mit zugewiesenen Sitzplätzen, in Außenbereichen bis zu 200.

Gaststätten und Biergärten dürfen ab sofort eine Stunde länger öffnen und müssen somit erst um 23.00 Uhr schließen. In Geschäften, aber auch Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen und Zoos sind doppelt so viele Menschen pro Quadratmeter zugelassen wie bisher.

Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder samt Wellness-Bereichen dürfen wieder öffnen. Auf Campingplätzen sollen wieder gemeinsame Sanitärbereiche genutzt werden dürfen.

Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen oder Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Meter und nicht wie bisher von 2 Metern. Außerdm dürfen Laien-Chöre wieder gemeinsam singen. Hier gilt allerdings ein größerer Sicherheitsabstand von zwei Metern wegen der möglichen Infektionsgefahr durch Viruspartikel in der Luft. Außerdem sollen die Proben zeitlich begrenzt werden. Und die Staatsregierung hat regelmäßiges Lüften vorgeschrieben.

Auch der Lehrgangsbetrieb im Sport ist wieder gestattet. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von 20 Personen sind aufgehoben. Die Teilnehmerbegrenzung ist nun abhängig von der Raumgröße und der Art der Belüftung. (dpa)


 

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