Corona-Lockerungen: Wellness und feiern in Bayern

| Politik Politik

Ab Montag sind bei Veranstaltungen in Innenräumen bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien dürfen es sogar maximal 100 sein. Das gilt zum Beispiel für Hochzeitsfeiern, Beerdigungen und Vereinssitzungen. Bei Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen sogar bis zu 100 Gäste erlaubt mit zugewiesenen Sitzplätzen, in Außenbereichen bis zu 200.

Gaststätten und Biergärten dürfen ab sofort eine Stunde länger öffnen und müssen somit erst um 23.00 Uhr schließen. In Geschäften, aber auch Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen und Zoos sind doppelt so viele Menschen pro Quadratmeter zugelassen wie bisher.

Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder samt Wellness-Bereichen dürfen wieder öffnen. Auf Campingplätzen sollen wieder gemeinsame Sanitärbereiche genutzt werden dürfen.

Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen oder Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Meter und nicht wie bisher von 2 Metern. Außerdm dürfen Laien-Chöre wieder gemeinsam singen. Hier gilt allerdings ein größerer Sicherheitsabstand von zwei Metern wegen der möglichen Infektionsgefahr durch Viruspartikel in der Luft. Außerdem sollen die Proben zeitlich begrenzt werden. Und die Staatsregierung hat regelmäßiges Lüften vorgeschrieben.

Auch der Lehrgangsbetrieb im Sport ist wieder gestattet. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von 20 Personen sind aufgehoben. Die Teilnehmerbegrenzung ist nun abhängig von der Raumgröße und der Art der Belüftung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.