Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden gelockert

| Politik Politik

Die Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden ab 1. Juli gelockert. Unternehmen müssen zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber «durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten» sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind. Das Bundeskabinett hat die neue Verordnung am Mittwoch beschlossen. Sie soll bis 10. September gelten.

Arbeitgeber sind demnach aber weiterhin gehalten, «die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (...) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren». Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.

Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings. Ebenso endet die Pflicht für Unternehmen, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Diese Regelung ist Teil der sogenannten Bundesnotbremse und läuft gemeinsam mit ihr am 30. Juni aus.

«Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden», sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). «Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen», fügte er hinzu. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.