Corona-Regeln gelockert: 3G ist in Schleswig-Holstein nun Standard

| Politik Politik

Seit Donnerstag stehen in Schleswig-Holstein Hotels, Restaurants, Kultur- und Freizeitveranstaltungen wieder allen offen. Dort gilt nun die 3G-Regel. Besucher müssen entweder eine Schutzimpfung gegen Covid-19 nachweisen, von einer Erkrankung genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen, wie aus der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung hervorgeht. 3G hat weitgehend die bisherigen, schärferen 2G- und 2G-plus-Regelungen ersetzt.

Bislang hatten im Norden bei 2G plus beispielsweise in Gaststätten nur Geimpfte und Genesene Zutritt, wobei sie auch noch einen frischen Negativ-Test brauchten. Trotz der Lockerungen bleibt die Maskenpflicht in Innenbereichen aber überwiegend bestehen. Abseits fester Plätze gilt sie etwa in Gaststätten weiter. Sie entfällt dort aber bei geschlossenen Privatveranstaltungen wie Familienfeiern in gesonderten Räumen, wenn sich dort keine anderen Gäste aufhalten.

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte Mitte Februar Öffnungsmaßnahmen in zwei Schritten angekündigt und von einem weiteren Schritt in Richtung Normalität gesprochen. Er begründete das Vorgehen mit der vergleichsweise hohen Impfquote und der Tatsache, dass Kliniken im Norden derzeit keine Überlastung droht.

Beim Sport drinnen greift künftig auch 3G. Das gilt auch für Saunen, Dampfbäder und Whirlpools. Diskotheken dürfen öffnen, aber nur mit 2G plus. Wer dort tanzen will, muss aber keine Maske tragen.

Bei Veranstaltungen drinnen sind nun bis zu 6000 Gäste zugelassen, zum Beispiel beim Handball. Draußen - wie beispielsweise im Fußballstadion - sind bis zu 25 000 Gäste erlaubt. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von dieser Obergrenze zulassen.

Die geänderte Verordnung gilt bis zum 19. März. Am Tag danach sollen laut Regierungsmitteilung vom 15. Februar in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.