Corona-Risikogebiete: Strengere Test-Pflichten

| Politik Politik

Für Einreisen nach Deutschland aus Ländern mit hohen Corona-Infektionszahlen sollen strengere Test-Pflichten kommen. Wer in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet war, soll künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise einen negativen Test vorweisen müssen. Das sieht ein Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Bei Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen oder wenn dort neue ansteckendere Virus-Varianten kursieren, muss das Testergebnis schon vor der Einreise da sein und etwa auch der Fluggesellschaft vorgelegt werden können. Generell gilt für Einreisende aus Risikogebieten schon eine Pflicht, sich nach der Rückkehr in Quarantäne zu begeben.

Spahn sagte: «Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage. Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen.» Virus-Mutationen seien eine zusätzliche Gesundheitsgefahr, daher müsse eine Ausbreitung in Deutschland so weit wie möglich verhindert werden. Die Verordnung soll an diesem Donnerstag in Kraft treten. Sie legt zudem fest, dass Einreisende ab 1. März per SMS Informationen über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen bekommen sollen.

Welche Länder für deutsche Urlauber als Risikogebiete gelten, ist auf einer Online-Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) zu sehen. Als Gebiete mit besonders hohen Infektionszahlen sollen Länder gelten können, wenn es dort mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.