Corona-Verordnung Baden-Württemberg: „Planungssicherheit zunichte gemacht“

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Von diesem Mittwoch an müssen die Menschen in Baden-Württemberg in Geschäften FFP2-Masken tragen. Das sieht die neue Corona-Verordnung der Landesregierung vor, mit der die Ausbreitung der besonders ansteckenden Omikron-Variante des Virus gebremst werden soll. Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken - Büros und Betriebe aber nicht. In Bussen und Bahnen reicht ebenfalls eine OP-Maske.

Zudem gelten neue Regeln für die Quarantäne: Kontaktpersonen müssen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft beziehungsweise geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als «frisch» gilt ein Zeitraum bis zu drei Monaten. Für alle anderen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten war nicht möglich.

Grund für die Verkürzung ist die Sorge, dass das öffentliche Leben zusammenbrechen könnte, wenn sehr viele wegen Omikron zuhause bleiben müssten. Zudem bleibt es mindestens für weitere drei Wochen bei den Einschränkungen der Alarmstufe II. Auch wenn die Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen derzeit sinkt, will das Land keine Lockerungen zulassen. Hintergrund ist die Sorge vor einer Überlastung des Gesundheitswesens.

Der Landesvorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Fritz Engelhardt, kritisierte, dass die Corona-Alarmstufe II und die damit verbundenen erheblichen Einschränkungen das Gastgewerbes (2G-Plus-Regel) trotz deutlich gesunkener Intensivbetten-Auslastung und der Unterschreitung des bislang geltenden Schwellenwerts in Kraft bleiben, ohne dass dargelegt wird, welche Maßstäbe künftig für Corona-Maßnahmen im Land, also auch für mögliche Lockerungen, gelten sollen. 

„Die Landesregierung setzt das Warnstufen-System, das sie vor wenigen Wochen selbst eingeführt hat, jetzt kurzerhand außer Kraft, um an harten Maßnahmen festhalten zu können. Auf viele Betroffene muss das wie Willkür wirken. Jede Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte wird dadurch zunichte gemacht“, kritisiert Engelhardt, der für die von den Corona-Auflagen schwer belasteten Betriebe und Beschäftigten der Branche glaubwürdige Perspektiven einfordert.
Der Verband schließt nicht aus, dass Betriebsinhaber im Land mit juristischen Mitteln gegen die Aufrechterhaltung der Alarmstufe II-Einschränkungen vorgehen werden. „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss bei allen Anti-Corona-Maßnahmen gewahrt bleiben“, so Fritz Engelhardt. „Ob dies aktuell noch der Fall ist, werden möglicherweise bald wieder einmal Gerichte zu beurteilen haben.“

Die Sorge der Landesregierung vor einer großen Omikron-Welle könne man zwar nachvollziehen, betont der DEHOGA-Landesvorsitzende. Das Festhalten an Alarmstufe-II-Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen müssen aber an objektiv nachvollziehbare, gut begründete Kriterien geknüpft sein. Sonst gefährdet man die Akzeptanz der Maßnahmen insgesamt“. Es reiche nicht aus, die Gastronomie pauschal als „Problembereich“ zu deklarieren, zumal das Gastgewerbe bisher nicht als Pandemietreiber in Erscheinung getreten sei.

Nachbar-Bundesland Bayern zeige beispielhaft, dass auch differenziertere Lösungen verantwortungsvoll möglich seien. Dort bleibt die Gastronomie bis auf Weiteres unter 2G-Bedingungen geöffnet – vollständig Geimpfte müssen also keinen zusätzlichen Negativ-Test vorlegen. (Mit Material der dpa)


 

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