Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: Erleichterungen bei Testpflicht in Gastronomie

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Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: An diesem Freitag treten in Rheinland-Pfalz neue Regeln bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Verkürzungen der Quarantänezeiten sollen wichtige Versorgungsbereiche am Laufen halten, auch wenn die Zahl der Infizierten stark steigt. Bei Besuchen in Lokalen sollen im Rahmen der 2G-plus-Regelung auch Menschen, die frisch - das heißt vor weniger als drei Monaten - doppelt geimpft beziehungsweise genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, von der Testpflicht befreit werden. Damit gilt für diese Gruppe dieselbe Ausnahmeregelung wie für Personen mit Booster-Impfung.

Kontaktpersonen von Infizierten, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, werden nach Angaben der Landesregierung von der Quarantäne ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene. Für alle anderen Kontaktpersonen gibt es laut Gesundheitsministerium eine zehntägige Quarantäne, ebenso lange wie bei Infizierten mit einer zehntägigen Isolation. Mit einem negativen Test soll es möglich sein, bereits nach sieben Tagen die Quarantäne oder Isolation zu beenden. Bislang mussten sich Kontaktpersonen eines Menschen, der mit der als besonders ansteckend geltenden Omikron-Virusvariante infiziert ist, an eine strikte Quarantäne von 14 Tagen halten, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden konnte.

Die Anpassung der Quarantäneregelung begründete die Landesregierung damit, dass die Infektionen mit der Omikron-Variante auch nach Meinung des Expertenrates der Bundesregierung einen milderen Krankheitsverlauf zeigten. Diese Variante ist nach Angaben der Landesregierung inzwischen auch in Rheinland-Pfalz dominierend.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Jungen und Mädchen in der Kinderbetreuung, die Kontaktpersonen sind, kann die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind bei «bestehendem hohen Schutzniveau» wie etwa tägliche Testungen und Maskenpflicht möglich. Andere Maßnahmen wie die Schließung von Clubs und Diskotheken bleiben bestehen.

Rechtlich gegossen werden die Neuregelungen laut Gesundheitsministerium in einer sogenannten Absonderungsverordnung sowie in einer Änderung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Da es sich bei Omikron um eine als «besorgniserregend eingestufte Variante» handelt, könnten die Bundesländer eigene Maßnahmen ergreifen, hieß es. Der Bund passt seine Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung ebenfalls an, an diesem Freitag soll der Bundesrat darüber entscheiden. Rheinland-Pfalz berücksichtigt laut Ministerium die dort angestrebten Maßnahmen mit den beiden Verordnungen bereits im Vorgriff.

Aus der Wirtschaft gab es bereits positive Reaktionen auf die Änderungen. So begrüßte der Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) die Ausnahmeregelung für frische Geimpfte und Genesene. Die Gästegruppe, die keinen zusätzlichen Test machen müsse, werde dadurch erheblich erweitert, was zu weniger Verärgerung bei den Gästen führe, die als Vollimmunisierte beziehungsweise Genesene kein Verständnis für die Testpflicht aufbrächten. Die Industrie und Handelskammer (IHK) für die Pfalz erklärte, die Verkürzung der Quarantänezeiten helfe der Wirtschaft und damit auch vielen Betriebe der kritischen Infrastruktur, arbeitsfähig zu bleiben, auch wenn viele Mitarbeitende erkranken und in Quarantäne sein sollten. (dpa)


 

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