Corona-Warn-App wird mit Check-in-Funktion und Impfpass ausgebaut

| Politik Politik

Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes wird mit einer neuen Funktionen zur Pandemiebekämpfung ausgebaut. So wird die neueste Version 2.0 der Smartphone-App, die spätestens am Mittwoch zum Download bereit stehen soll, um eine Check-in-Funktion erweitert. Damit sollen vor allem risikoreiche Begegnungen von Menschen in Innenräumen besser erfasst werden. In künftigen Versionen soll - noch vor Beginn der Sommerferien - auch ein digitales Impfzertifikat angezeigt werden können. Anwender könnten damit nachweisen, dass sie vollständig geimpft worden sind. Außerdem sollen in der App die Ergebnisse von Schnelltests angezeigt werden können.

Mit der neuen Check-in-Funktion in Version 2.0 reagieren die App-Macher auf neue Erkenntnisse: Bislang registriert die App nur Personen, die sich für längere Zeit in einem Abstand von zwei Metern oder weniger befunden haben, als Risikokontakte. Untersuchungen hatten aber ergeben, dass dies nicht ausreicht. In geschlossenen Räumen wie Geschäften, Gaststätten oder Gotteshäusern verbreiten sich die Aerosole auch über größere Entfernungen hinweg. Außerdem sind Luftpartikel, die von Infizierten ausgeatmet wurden, auch dann noch eine Zeit lang in einer gefährlichen Konzentration vorhanden, wenn die Person bereits den Raum verlassen hat. Diese Erkenntnisse werden nun in der neuen App-Version berücksichtigt.

Für die Erkennung von «Clustern» in Räumen können sich die Anwender durch das Einscannen eines QR-Codes einchecken, ähnlich wie bei der privaten Luca-App. In der App kann man die Klötzchengrafik auch erstellen und ausdrucken, wenn man selbst ein Event veranstalten möchte. Dabei werden Ort der Veranstaltung, die zeitliche Dauer sowie der Event-Typ erfasst, nicht aber Namen und Telefonnummern der Besucher.

Im Gegensatz zur Luca-App oder vergleichbaren Check-in-Anwendungen privater Anbieter werden die Kontakte also nur anonymisiert registriert. Dieses Verfahren hatten Google und Apple vorgeschrieben, wenn man ihre Bluetooth-Schnittstellen für die Kontaktermittlung nutzen möchte.

Mögliche Warnungen über gefährliche Begegnungen laufen bei der App des Bundes nicht über die Gesundheitsämter, sondern direkt als rote oder grüne Warnung über das System der Corona-Warn-App selbst.

Apps wie Luca, darfichrein.de, Recover oder eGuest sind vor allem dazu gedacht, die in den Bundesländern vorschriebene Erfassung von Personen in Restaurants, Geschäften oder bei Events digital umzusetzen. Dabei müssen die Besucher ihre kompletten Kontaktdaten abgeben. Solange die Infektionsschutzverordnungen der Bundesländer die Erfassung der persönlichen Daten vorschreiben, kann die Corona-Warn-App des Bundes diese Aufgabe nicht übernehmen.

Obwohl die deutsche Corona-Warn-App mit 27 Millionen Downloads die erfolgreichste Anwendung zur digitalen Kontaktverfolgung in Europa ist, wird die Wirksamkeit der App immer wieder in Frage gestellt. So hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im vergangenen Oktober die Anwendung für praktisch wirkungslos erklärt: «Die App ist leider bisher ein zahnloser Tiger», sagte Söder damals in einem Interview. «Sie hat kaum eine warnende Wirkung.»

Dieser Eindruck wird allerdings durch aktuelle Zahlen aus Kreisen der Bundesregierung widerlegt. Allein in den vergangenen vier Wochen haben demnach 79 000 Anwenderinnen und Anwender ihre Kontakte über ein positives Testergebnis gewarnt. Eine Positivmeldung löse im Durchschnitt Warnungen an sechs andere Personen aus. Vier von fünf Menschen, die eine rote Warnmeldung in der App erhalten, absolvieren daraufhin einen Test. Bei sieben Prozent werde eine Corona-Infektion positiv nachgewiesen.

Berücksichtigt man diese Zahlen, so wurden durch die App vermutlich insgesamt rund 2,5 Millionen Menschen vor einer risikoreichen Begegnung mit anderen gewarnt und letztlich 140 000 Covid-19-Infektionen erkannt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.