Daniel Humm: Schweizer Starkoch vergibt Jobs nur an Geimpfte

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Der Schweizer Starkoch Daniel Humm sucht aktuell neues Personal für sein Restaurant Eleven Madison Park in New York. Wer in dem Drei-Sterne-Lokal arbeiten möchte, muss sich gegen das Corona-Virus impfen lassen. Auch andere Betriebe in den USA ziehen nach. In den Stellenausschreibungen des Restaurants heißt es: „Requirements for Success: Proof of Covid vaccination within 30 days of hire”

Wie heute.at berichtet, verlangt auch der weltweit größte Fleischproduzent JBS für mehrere Stellenausschreibungen in den USA einen Impfnachweis. Bewerber müssen demnach mindestens einmal geimpft worden sein. Ausnahmen werden nur für medizinische oder religiöse Gründe zugelassen. Andere Unternehmen, wie die Restaurantkette Darden oder Supermarktgigant Kroger, überzeugen ihre Angestellten mit finanziellen Anreizen oder Tankgutscheinen zur Impfung.

Der Druck auf Impfgegner in den USA nimmt also langsam zu, denn wer sich weiterhin gegen eine Impfung wehrt, könnte bald Probleme bei der Arbeitssuche bekommen. Die Sprecherin des Restaurants Eleven Madison Park lehnte eine Stellungnahme gegenüber Wall Streets Journal allerdings ab.

Rechtlichte Lage in Deutschland: Dürfen Arbeitgeber Ungeimpften den Zugang zum Betrieb verbieten?

Mit den Corona-Schutzimpfungen geht es voran. Nach und nach scheint sich der Weg zurück in die Normalität zu öffnen. Aber nicht jeder und jede will sich impfen lassen.

Kann das Konsequenzen für den Job haben? Können Arbeitgeber den Zugang zum Betrieb verweigern, wenn ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nicht geimpft sind? Oder den Lohn verweigern?

Ganz so einfach ist das nicht. «Es gibt keine Impfpflicht bei Sars-CoV-2, selbst in Krankenhäusern nicht», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und deren Recht auf körperliche Unversehrtheit müssen gegen die Interessen eines Arbeitgebers abgewogen werden und wiegen höher. Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer daher in der Regel nicht verpflichten, sich impfen zu lassen.

Verschiedene Rechtsansichten

Geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber Nicht-Geimpften den Zugang zum Betrieb verweigern kann, gibt es laut Meyer zwei verschiedene Rechtsansichten. Einige Rechtsexperten seien der Meinung, der Arbeitgeber dürfe den Zugang zum Betrieb beschränken. «Der Arbeitgeber hat ein Hausrecht, das er ausüben kann. Er könnte die Bedingung aufstellen: Zutritt haben nur Geimpfte», so der Fachanwalt.

Können die Ungeimpften auch ohne Zugang zum Betrieb die geschuldete Arbeit erbringen, zum Beispiel im Homeoffice, soll der Arbeitgeber nach der aktuell geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung (gilt bis 30. Juni 2021) Homeoffice ermöglichen.

Und wenn das nicht geht? Da es keine gesetzliche Impfpflicht gebe, schätzt Meyer ein, wäre man als Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt zu zahlen, wenn man den Nicht-Geimpften den Zugang zum Betrieb verwehrt und Homeoffice nicht möglich ist.

Benachteiligung für Ungeimpfte

Andere Rechtsexperten betonen darüber hinaus, dass Beschäftigte nicht deswegen benachteiligt werden dürften, weil sie ihr Recht, sich nicht impfen zu lassen, wahrnehmen. Insbesondere Gewerkschaften halten daher Zugangsbeschränkungen für Beschäftigte, die ihren Anspruch auf Impfschutz nicht wahrnehmen wollen, für eine Benachteiligung. «Jedenfalls würden die Gerichte in diesem Fall den Arbeitgeber zur Weiterzahlung der Vergütung auch ohne Arbeitsleistung verurteilen», lautet die Einschätzung von Peter Meyer.

Es zeigt sich: Eine grundsätzliche Zugangsbeschränkung für Menschen, die ihren Anspruch auf Impfung nicht wahrnehmen wollen, ist also schwierig durchzusetzen.

Was hingegen nach Einschätzung des Fachanwalts zulässig sein dürfte: «Arbeitgeber, bei denen die Belegschaft derzeit im Homeoffice arbeitet, werden wohl sagen können, dass nur Teams, in denen alle doppelt geimpft sind, in den Betrieb kommen und dort gemeinsam arbeiten dürfen.» Die übrigen Mitarbeitenden müssten dann zum Beispiel weiter im Homeoffice arbeiten, bis sie ebenfalls doppelt geimpft sind oder die Homeoffice-Pflicht aufgehoben wird.

NGG warnt vor Diskriminierung von Nicht-Geimpften am Arbeitsplatz

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Schleswig-Holstein hat davor gewarnt, nicht gegen das Coronavirus geimpfte Beschäftigte zu diskriminieren. Es gebe erste Fälle, dass Betroffene im Gastgewerbe nicht zur Arbeit eingesetzt würden und ihnen finanzielle Nachteile drohten, teilte die Gewerkschaftssekretärin der NGG-Region Schleswig-Holstein Nord, Lisa Vordermeier-Weinstein, mit.

Viele von ihnen würden sich gerne impfen lassen, seien aber noch nicht an der Reihe. «Dass diese Kolleginnen und Kollegen nun mancherorts nicht zur Arbeit eingesetzt werden, ist skandalös.» Da es keine Impfpflicht gebe, könne der Arbeitgeber keine Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die nicht geimpft seien oder es nicht vorhätten.

«Der Arbeitgeber bleibt daher arbeitsvertraglich zur Beschäftigung - mit oder ohne Impfung - verpflichtet», sagte Vordermeier-Weinstein. «Es darf keine Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Impfstatus geben.»


 

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