Datenschützer können Abschaltung von Facebook-Fanpages verlangen

| Politik Politik

Die Betreiber von gewerblichen Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Sammlung von Nutzerdaten im Hintergrund. Bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Mängeln dürfen Datenschützer daher die Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 15.18) Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen, deren Haus den Musterfall ins Rollen gebracht hatte, bezeichnete das Urteil als «Rückenwind für den Datenschutz».

Das Verfahren beschäftigt die Justiz schon Jahre. Es beruht noch auf alter Rechtslage vor Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) forderte 2011 von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein die Deaktivierung der Fanpage. Bei Aufruf der Seite würden Daten der Nutzer erhoben, ohne dass diese darüber informiert würden. Die Akademie, ein Bildungsunternehmen der Industrie- und Handelskammern (IHK), trage eine datenschutzrechtliche Verantwortung - auch wenn die technische Infrastruktur komplett von Facebook stamme.

Die Wirtschaftsakademie klagte gegen den Bescheid und bekam zunächst Recht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein sah keine Mitverantwortung der Seiten-Betreiber für die Datenverarbeitung. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem Europäischen Gerichtshof vor - und der entschied 2018, dass Fanpage-Betreiber als verantwortlich für die Datenverarbeitung einzustufen seien. Dieser Einschätzung sahen sich die Leipziger Richter jetzt verpflichtet.

Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, dass ihr die Datenverarbeitung quasi aufgedrängt werde. «Die Datenverarbeitung leistet Facebook. Ich kann mich als Seitenbetreiber kaum dagegen wehren, dass dies geschieht», sagte der Anwalt der Bildungseinrichtung in der mündlichen Verhandlung.

Die Bundesrichter stuften die Fanpage-Betreiber dagegen als «Türöffner» für die Datensammelei ein. «Es reicht aus, dass ein Beitrag zum Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung geleistet wird», erklärte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft. Auch wenn Facebook selbst auch als Adressat für die Beschwerden in Betracht komme, hätten die Datenschützer sich aus Gründen der Effektivität völlig zurecht an die Seitenbetreiber wenden dürfen.

Inwiefern die Datenverarbeitung im konkreten Fall tatsächlich rechtswidrig war, müsse aber noch genauer geklärt werden, urteilten die Leipziger Richter. Sie verwiesen den Fall darum zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurück.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, erklärte, dass rechtliche Unklarheiten beim Datenschutz auf Social-Media-Kanälen viele Unternehmen verunsicherten. Dabei seien die Präsenzen auf Facebook & Co wichtig für die Pflege der Kundenbeziehungen. «Rechtliche Konflikte zwischen den Datenschutzbehörden und einzelnen Social-Media-Anbietern sollten jedoch nicht auf dem Rücken der großen Mehrheit redlich handelnder Unternehmen in Deutschland ausgetragen werden», erklärte Wansleben.

Datenschützerin Hansen sagte, das Urteil sei ein Warnschuss an Facebook. Ihr Haus werde jetzt prüfen, ob es neuere datenschutzrechtliche Verstöße gebe. Beschwerden lägen vor und würden geprüft. «Ich erwarte, dass Facebook aus dem Urteil Konsequenzen zieht», sagte Hansen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.