Datenschutz: Koalition entschärft DSGVO leicht

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Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht auf Freitag einen Gesetzentwurf beschlossen, um die geltenden Gesetze weiter an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen. Medienberichten zufolge betrifft dies insgesamt 154 Einzelgesetze. Vor allem die Pflicht für Unternehmen, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wurde dabei abgeschwächt. Zuvor war dies bereits ab zehn Mitarbeitern Pflicht, das Parlament erhöhte die Grenze nun jedoch auf 20.

Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung für Sicherheit und Recht: „Für kleine Unternehmen ist die angepasste Pflicht eines Datenschutzbeauftragten zunächst eine Erleichterung. Aber auch Kleinstbetriebe werden weiterhin mit den immer noch bestehenden Rechtsunsicherheiten der  Datenschutz-Grundverordnung kämpfen müssen. Das grundsätzliche Problem bleibt: Auch ohne einen bestellten Datenschutzbeauftragten müssen doch alle Vorgaben bewältigt und eingehalten werden. In der anstehenden Evaluierung der DS-GVO muss die Politik deshalb nachbessern. Was wir brauchen, ist eine Abkehr vom One-Size-fits-All Ansatz der DS-GVO. Startups oder Vereine müssen anders reguliert werden als große Konzerne.Die Art und der Umfang der Datenverarbeitungen sollten dabei dann ausschlaggebend sein.“

"Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Mehr war in der Groko offensichtlich nicht möglich. Die CDU hatte sich auf ihrem Parteitag in Hamburg noch für eine Grenze von 50 ausgesprochen. Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung hatte der DEHOGA die Heraufsetzung des Schwellenwertes immer wieder angemahnt", so der Bundesverband in einem Rundschreiben.

„Mit der heutigen Anpassung verbessern wir weiter die Rahmenbedingungen für Startups und die Digitalwirtschaft in Deutschland. Insbesondere mit der Anhebung des Schwellenwertes für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von zehn auf zwanzig Beschäftigte bauen wir Bürokratie ab, was jungen Gründerinnen und Gründern zu Gute kommt. Ferner muss jetzt zügig der von der Union schon lange geforderte Gesetzentwurf verabschiedet werden, mit dem ungerechtfertigte Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen verhindert werden sollen“, so der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sah die Änderungen jedoch kritisch. Wie er vor der Abstimmung Golem.de erklärte, halte er den neuen Schwellenwert für die Benennung von Datenschutzbeauftragten für die falsche Maßnahme. Die neue Regelung sei ein Trugschluss. Denn spätestens, wenn externes Wissen eingekauft werden müsse oder Bußgeldforderungen anstünden, werde man feststellen, dass am falschen Ende gespart wurde.


 

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