Nach monatelangem Streit um die vorgezogene Wiederwahl des Präsidenten des DEHOGA Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, wird sich heute das Landgericht Bad Kreuznach mit dem Thema befassen. Eine Reihe von Hoteliers hatte gegen die frühe Wiederwahl geklagt und will vor Gericht erreichen, dass der im August 2018 gefasste Beschluss zur vorzeitigen Verlängerung der Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre über das eigentliche Ende 2021 hinaus für unwirksam erklärt wird.
Ungeachtet der Kritik an der vorzeitigen Wiederwahl hatte der DEHOGA Rheinland-Pfalz im vergangenen Mai seinem Präsidenten das Vertrauen ausgesprochen. Der Große Vorstand des Landesverbandes hatte zudem eine Beschwerde eines des Traben-Trarbacher Hotelier Matthias Ganter gegen seinen Ausschluss aus dem Verband abgewiesen. Ganter hat inzwischen auch Klage gegen seinen Ausschluss eingereicht. Das bestätigte der Hotelier von der Mosel dem Trierischen Volksfreund.
Mehrere Hoteliers und Gastronomen hatten den DEHOGA Rheinland-Pfalz in diesem Jahr aus Protest verlassen. Die teils namhaften Unternehmer kritisierten in einem Schreiben das Gehalt des Präsidenten Haumann und sprechen davon, dass hier Gelder „verschwendet“ würden. (Tageskarte berichtete)
Haumann ist seit 2009 Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz. Er hat stets betont, keine rechtlichen Probleme in der vorzeitigen Wiederwahl zu sehen und erklärt, die Initiative sei nicht von ihm, sondern den Kreisvorsitzenden ausgegangen. Der DEHOGA vertritt nach eigenen Angaben rund 5000 Gastgewerbe-Betriebe im Land. (Mit Material der dpa)