DEHOGA Bayern verabschiedet Gastro-Agenda

| Politik Politik

In dieser Woche tagten die Landesdelegierten des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern in Amberg. Der Verband verabschiedete eine „Gastro-Agenda“ für mehr - Planungssicherheit für klare Perspektiven in der Branche. Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber sprach sich für das dauerhafte Senken des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent aus.

Inhaltlich widmeten sie sich der Verband den aktuellen Herausforderungen der Branche. Themenschwerpunkte waren insbesondere die aktuellen branchenpolitischen Forderungen, allen voran die Mehrwertsteuererhöhung, die Wochenarbeitszeit sowie die Entbürokratisierung.

Das Gastgewerbe spielt für Bayern eine bedeutende Rolle, wie Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber beim diesjährigen Gastgebertag des DEHOGA Bayern in Amberg hervorhob. Sie betonte sowohl die konstruktive und enge Zusammenarbeit mit dem Verband als auch die wirtschaftliche und gesellschaftliche herausragende Bedeutung der Branche: „Ohne unser Gastgewerbe wäre Bayern nicht das, was es heute ist: ein herrliches wunderschönes Fleckchen Erde und eines der attraktivsten und beliebtesten Reiseziele Europas. Bayern ohne seine Gastgeber, Bayern ohne Tourismus - das ist schlicht unvorstellbar“, so Kaniber. Insofern sei es dem Freistaat wichtig, das Gastgewerbe als Rückgrat des Tourismus aktiv zu unterstützen.

Ein zentrales Anliegen der Tourismusministerin bleibt dabei das dauerhafte Senken des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent. Michaela Kaniber: „Die Ampel-Koalition hat den reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie gegen jede Vernunft auslaufen lassen. Ein Kardinalfehler!  In erster Linie trifft das die Menschen, die sich den Restaurantbesuch nicht mehr oder nicht mehr so oft leisten können. In der Folge hat das in der Branche großen Schaden angerichtet. Wir brauchen dringend einen tourismuspolitischen Neustart in Berlin. Wir brauchen eine Regierung, die versteht, welchen Wert Tourismus und Gastgewerbe für unser Land haben. Nicht nur wirtschaftlich, sondern auch unter sozialen Aspekten. Gaststätten sind wichtige Orte der Begegnung.“ Nur mit verlässlichen Rahmenbedingungen könnten Investitionen in der Branche angestoßen und wertvolle Arbeitsplätze gesichert werden.

Zudem forderte Kaniber von Berlin Bewegung bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes: „Unser Ziel muss es sein, die Arbeitszeitmodelle im Gastgewerbe zu flexibilisieren und endlich an die Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen.“ Trotz aller Missstände in Berlin blicke sie aber ansonsten zuversichtlich in die touristische Zukunft des Freistaates. „Der Tourismus in Bayern ist stark. Der zurückliegende Sommer glänzt mit neuen Rekorden bei den Übernachtungszahlen – auch weil unser Gastgewerbe für jede Zielgruppe und für jeden Geldbeutel das passende Angebot bieten kann. Wir werden in Bayern die Branche weiter nach Kräften unterstützen, um sie gemeinsam mit dem DEHOGA zukunftsfest aufzustellen“, so die Ministerin.

Die bayerische Gastro-Agenda

Planungssicherheit und klare Perspektiven für die Hotellerie und Gastronomie

Der DEHOGA Bayern fordert auf Bundesebene Sofortmaßnahmen zur Rettung der Gastronomie und Hotellerie. Entschlossenes Handeln wird Strukturen erhalten und die richtigen Reformen werden das Gastgewerbe zukunftssicher machen. Als Lebensraumgestalter sind wir system- und lebensrelevant für unser Land.

1.    Ertragssituation stärken!

  • 7% dauerhaft: Wir fordern eine dauerhafte Mehrwertsteuer auf Speisen von 7%! Wir müssen Liquidität schaffen, um Kostenbelastungen zu überstehen. Es ist widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen höher zu besteuern als Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei Essenslieferungen.
     
  • Keine Steuer- und Abgabenerhöhungen: Jegliche Steuer- und Abgabenerhöhungen lehnen wir ab! Dies gilt für Mehrbelastungen auf allen Verwaltungsebenen! Eine, nach Entscheidung des Bundesfinanzhofes, in Rede stehende erbschaftssteuerrechtliche Benachteiligung von Beherbergungsbetrieben ist weder nachvollziehbar noch sachgerecht. Hier braucht es dringend einer gesetzlichen Klarstellung!
     
  • Bezahlbare Energie: Wir fordern ein wirksames Begrenzen der explodierenden Energiepreise. Wir brauchen ein Absenken der Energiesteuern auf die europäischen Mindestsätze. Energie, die zwar verfügbar, aber unbezahlbar ist, führt genauso zu Insolvenzen wie fehlende Energie.
     

2.    Flexibilität schaffen!

  • Gesetzliche Wochenarbeitszeit: Wir fordern mehr Flexibilität durch die Einführung einer Wochenarbeitszeit. Es braucht eine gesetzliche Flexibilisierung des starren Arbeitszeitgesetzes. Es ist nicht verständlich, dass immer weitere Möglichkeiten für Homeoffice geschaffen werden und gleichzeitig Mensch-zu-Mensch-Berufe, die nicht homeofficefähig sind, vergessen und damit unattraktiv gemacht werden.

3.    Anreize zum Arbeiten!

  • Arbeit und Leistung fördern: Wir fordern mehr Anreize zum Arbeiten. Allein aufgrund des demographischen Wandelns müssen wir Arbeit und Leistung wieder attraktiver gestalten. Wer freiwillig mehr arbeitet, muss auch mehr davon haben. Dies gilt insbesondere bei verschiedenen Hinzuverdienstmöglichkeiten.
     
  • Mehr Netto vom Brutto! Die Bruttolohn-Spirale steigt immer stärker an, während beim Arbeitnehmer immer weniger netto ankommt. Wir fordern ein Absenken der Arbeitskosten für den Arbeitgeber und höhere Nettoeinkommen für Arbeitnehmer. Dies wäre im europäischen Kontext mehr als gerecht. Das Bürgergeld ist ein fataler Irrweg, es nimmt Anreize zum Arbeiten in einer Zeit, in der Mitarbeiter dringend gesucht werden.
     
  • Mindestlohn nicht politisieren! Es darf keinen politisch festgesetzten Mindestlohn geben. Die Politisierung des Mindestlohns öffnet Willkür und Populismus Tür und Tor. Es darf zu keiner Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Kommission kommen. Hauptproblem ist vielmehr, dass ein Mindestlohnempfänger in Vollzeit netto nur 1.561,57 Euro bekommt, während der Arbeitgeber auf die Bruttovergütung in Höhe von 2.151 Euro zusätzlich noch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zahlt. Das „Arbeitgeber-Brutto“ beträgt folglich 2.590,87 Euro. 1.029,30 Euro fließen in öffentliche Kassen, das sind 5,94 Euro für jede Soll-Arbeitsstunde.

4.    Arbeits-, Fachkräfte und Auszubildende gewinnen!

  • Zuzug in den Arbeitsmarkt: Die demographische Entwicklung führt dazu, dass immer weniger in das Arbeitsleben einsteigen und zugleich immer mehr aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wir fordern, dass Migration in den Arbeitsmarkt erleichtert und Migration in die Sozialsysteme begrenzt wird. Wir brauchen wie in der Pflege eine „Fast Lane“ für den Zuzug von Menschen aus Drittländern mit Arbeitsvertrag.
     
  • Mitarbeiterwohnraum schaffen: Wir fordern höhere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und die Anpassung der Baunutzungsverordnung, um Wohnraum für Mitarbeiter zu schaffen.
        
  • Kost & Logis für Azubis: Auszubildende müssen von der Versteuerung und der Sozialversicherungspflicht bei freier Unterkunft und Verpflegung gänzlich befreit werden. Es ist nicht akzeptabel, dass insbesondere gastgewerbliche Azubis sich rechtfertigen müssen, um der Besteuerung zu entgehen.

5.    Belastungen senken!

  • Bürokratie abbauen: Wir fordern einen wirksamen Abbau von Bürokratie, um einen Regulierungsinfarkt zu vermeiden. Wir brauchen weniger Misstrauen, dafür mehr Eigenverantwortung und Freiraum. Dazu ist es erforderlich, bestehende Regelungen zu streichen bzw. zu ändern. Grundsätzlich darf es keine Regulierung über EU-Standard hinaus geben.
     
  • Auflagen und Dokumentationspflichten reduzieren: Unnötige Dokumentationen sind zu streichen. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben, in denen neue „Verwaltungsaufgaben“ nicht ohne weiteres delegiert werden können, steigt die Belastung für die Unternehmer und Beschäftigten. Ein Lösungsansatz kann daher sein, bei Gesetzgebungsvorhaben einen einheitlichen Schwellenwert bspw. für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern zu definieren. Unter diesem Schwellenwert könnte auf erkennbar überflüssige und zeitraubende Bürokratie verzichtet werden.
     

Keine zusätzlichen Auflagen schaffen: aktuell drohende, neue bürokratische Lasten sind zu stoppen. Die Grenze des Machbaren ist überschritten! Dies betrifft u.a. die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, die geplante staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.  


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.