DEHOGA fordert Modifikationen in Entwürfen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

| Politik Politik

Am 17. Februar hatten Bundesinnen- und Bundesarbeitsministerium die Verbändeanhörung zu den Gesetz- und Verordnungsentwürfen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung gestartet und auch den DEHOGA um Stellungnahme gebeten.

In den Entwürfen schlagen die Ministerien verschiedene neue bzw. erweiterte Regelungen vor, die teilweise Forderungen des DEHOGA aufgreifen. Dazu gehört insbesondere die Entfristung der Westbalkanregelung und die Verdopplung des Kontingents. Andere Neuregelungen gingen in die richtige Richtung, dem DEHOGA allerdings nicht weit genug.

Dazu gehört z.B. die neue sog. Erfahrungssäule, mit der beruflich erfahrene und qualifizierte Fachkräfte, die jedoch nicht über einen als gleichwertig anerkannten Abschluss verfügen, eine Arbeitserlaubnis bekommen können – wobei die Voraussetzungen aus Verbandssicht dafür „allzu eng gezogen wurden“. Ähnlich bei der Einführung der sog. kurzzeitigen kontingentierten Zuwanderung: Diese soll in Reaktion auf den erhöhten Arbeitskräftebedarf in Spitzenzeiten wie der Saison unabhängig von Qualifikationen, Sprachnachweisen etc. die Anwerbung von Mitarbeitern für bis zu 90 Tage möglich machen. Die Haken aus Sicht des DEHOGA sind dabei: Dies gelte nur bei tarifgebundenen Arbeitgebern und nur, wenn die Bundesagentur für Arbeit zuvor ein entsprechendes Kontingent festgelegt habe.

Und dann gebe es sogar einige wenige Punkte, bei denen die geplante Neuregelung „schlechter“ sei als das bisherige Recht, so der Verband. So soll die 90-Tage-Ferienbeschäftigung zukünftig nur noch für Hochschüler, nicht mehr für Fachschüler zulässig sein. Damit würden die „politischen Lippenbekenntnisse“ zur Gleichwertigkeit beruflicher Bildung gegenüber akademischer Bildung „komplett konterkariert“, so der Verband.

Nicht auf die lange Bank geschoben werden dürde das Ziel, die neuen materiellrechtlichen Regelungen auch mit einer besseren und schnelleren Umsetzung und Begleitmaßnahmen zu verbinden, fordert der Verband. Der DEHOGA hat die Befürchtung, dass der notwendige Bürokratieabbau und die Beschleunigung dann doch fehlenden personellen und technischen Ressourcen, Kompetenzgerangel oder schlicht einer Abwehrhaltung zum Opfer fallen.

In dieser Woche hat der DEHOGA seine Stellungnahme abgeben. Darin werden für das Gastgewerbe die folgenden geforderten Änderungen, Maßnahmen und Klarstellungen ausführlich begründet:

  • Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Drittstaatler auch ohne nachgewiesene formale Qualifikationen durch Übertragung der Idee der Westbalkanregelung auf weitere Staaten, z.B. im südostasiatischen Raum, Indien, Kaukasusstaaten wie Georgien oder die EU-Beitrittskandidaten
  • Vereinfachung der für Saisonbetriebe wichtigen vorgesehenen Einführung der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung durch Streichung des Tarifvorbehalts sowie Berücksichtigung auch regionaler Bedarfe bei Festlegung der Kontingente
  • Beibehaltung der Möglichkeit der Ferienbeschäftigung von Fachschülern
  • Reduzierung der Komplexität bei der sog. Chancenkarte und bessere Verzahnung mit möglichen Anschlusstiteln, insbesondere Erfahrungssäule und Anerkennungspartnerschaft, durch erleichterte Voraussetzungen dort, d.h.:
  • Absenkung der Gehaltsschwelle in der sog. Erfahrungssäule sowie Berücksichtigung ausländischer, landestypischer Berufsqualifikationen, die keine mindestens zweijährige, staatliche anerkannte Ausbildung darstellen
  • Flexible Handhabung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Vereinbarung im Rahmen der sog. Anerkennungspartnerschaft
  • Weitere Flexibilisierung der Nebenbeschäftigung von Studierenden durch Zulassung von Jahresarbeitszeitkonten für die Erfassung des Arbeitstagekontos
  • Integration von effizienteren und unbürokratischeren behördlichen Prozessen in das laufende Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren, insbesondere bei Visaverfahren, Anerkennungsverfahren und Ausländerbehörden.
  • Qualitativ gute, staatlich finanzierte Sprachförderung im Aus- und Inland
  • Keine zusätzlichen bürokratischen Lasten für die Unternehmen durch neue Nachweis- und Dokumentationspflichten
  • Reduzierung der Komplexität des Zuwanderungsrechts und Aufbau einer Informations- und Beratungsstruktur für Bewerber und Arbeitgeber
  • Unterstützung der Unternehmen beim Auslandsrecruiting

Einbürgerung: Mehrheit sieht geplante Reform kritisch

Die Pläne des Bundesinnenministeriums für eine erleichterte Einbürgerung stoßen bei der Mehrheit der Deutschen auf wenig Begeisterung. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur.

Kern der Pläne von Ministerin Nancy Faeser (SPD) ist eine Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen drei Jahre genügen. Außerdem soll die doppelte Staatsbürgerschaft auch für Nicht-EU-Bürger, die Deutsche werden wollen, grundsätzlich erlaubt sein.

Insgesamt 59 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger lehnen der Umfrage zufolge den Entwurf für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ab. Dabei erklärten 37 Prozent, sie lehnten das Vorhaben «voll und ganz» ab, 22 Prozent äußerten sich eher ablehnend. Nur neun Prozent der Befragten befürworteten den Entwurf voll und ganz, weitere 22 Prozent äußerten sich eher positiv. Jeder Zehnte hatte zu der Frage entweder keine Meinung oder machte keine Angaben.

Zu dem Vorhaben laufen zwischen den Regierungsparteien noch Diskussionen. Während die Grünen im Großen und Ganzen hinter den Plänen der Bundesinnenministerin stehen, hat die FDP Nachbesserungen gefordert. Weniger umstritten zwischen den Ampel-Partnern ist die geplante Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die in den kommenden Wochen vom Kabinett beschlossen werden dürfte.

Allerdings führt die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Mangel an Arbeitskräften in bestimmten Branchen zuvorderst nicht auf zu hohe Hürden bei der Erteilung von Arbeitsvisa zurück, sondern auf niedrige Löhne und unattraktive Arbeitsbedingungen. Auf die von YouGov gestellte Frage, was aus ihrer Sicht die wichtigste Maßnahme sei, um den Arbeitskräftemangel in Deutschland zu beheben, wurden höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen am häufigsten genannt (38 Prozent).

Auf Platz zwei landete die Antwortvariante «Die Jobcenter sollten sich besser um die Fortbildung und Vermittlung von Arbeitslosen kümmern» (14 Prozent). Jeweils jeder Zehnte sprach sich dafür aus, das Renteneinstiegsalter zu erhöhen, die Einwanderung zu Erwerbszwecken nach Deutschland unkomplizierter zu machen, ältere Arbeitskräfte mit mehr Wertschätzung länger im Job zu halten sowie Ausbildungsstellen attraktiver zu gestalten. (mit dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.