DEHOGA fordert Verlängerung der Überbrückungshilfe

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Der DEHOGA Bundesverband fordert eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen in das nächste Jahr. Die Hauptgeschäftsführerin Verbandes sagte, Ingrid Hartges, sagte «Mit Blick auf diese Betroffenheit und aktuelle Entwicklungen erwarten wir die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Ende März».

Das Gastgewerbe leide immer noch unter den verheerenden Corona-Folgen. Von Normalumsätzen sei die Branche noch weit entfernt.» Relevante Teile der Branche beklagten weiterhin massive Umsatzausfälle, etwa die Stadthotellerie und die Betriebsgastronomie, so Hartges.

Die Überbrückungshilfe III Plus, das zentrale Kriseninstrument der Bundesregierung, ist bislang bis Ende 2021 befristet.

Hartges begrüßte die geplante Verlängerung der Kurzarbeiterregelung. Firmen und Beschäftigte, die wegen der Pandemie in Schwierigkeiten sind, sollen weiter erleichterten Zugang zu Kurzarbeit erhalten. Geplant ist es, die Regelung um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 zu verlängern, wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Mittwoch mitgeteilte hatte.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Es wäre konsequent, auch die Überbrückungshilfe entsprechend zu verlängern, um mit einem Vorratsbeschluss vorbereitet zu sein, falls dies aufgrund staatlicher Maßnahmen notwendig wäre. Wichtig ist hierbei aber auch, das Verfahren zu vereinfachen und stärker die besonderen Branchenabhängigkeiten zu berücksichtigen.»

Hartges sagte, die Aussichten für die kommenden Monate seien mit Blick auf die sich wieder zuspitzende Corona-Lage und verschärften Zugangsregeln getrübt. «Die staatlichen Corona-Hilfen waren richtig, wichtig und nur konsequent. Für die Sicherung der Arbeitsplätze sind diese Maßnahmen unerlässlich. Unternehmer wie Mitarbeiter brauchen Planungssicherheit und Perspektiven und deshalb ist die Verlängerung bis Ende März geboten.»

Die Überbrückungshilfe bekommen Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Erstattet werden fixe Betriebskosten. (Mit dapa)


 

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