Dehoga Hessen begrüßt Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD

| Politik Politik

De vergangenen Jahre haben das hessische Gastgewerbe vor große Herausforderungen gestellt, durch den Verlust von 20 Prozent des Fachpersonals, durch die Inflation und eine völlig neue Kostenumgebung sowie durch zahlreiche Betriebsaufgaben.

Auf den 184 Seiten des schwarz-roten Koalitionsvertrages bekennt sich die neue Landesregierung in Hessen zur Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus. „Die Tourismusbranche in Hessen ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftszweig, sondern trägt auch maßgeblich zur Lebensraumgestaltung vor Ort bei.“

Die gute Zusammenarbeit mit der Tourismusbranche will die neue Landesregierung auch in der Zukunft fortführen und u.a. den Austausch in Form des „Runden Tisch Tourismus“ in regelmäßigen Abständen fortsetzen. Der Dehoga Hessen begrüßt es sehr, dass eine langersehnte Forderung zur Stärkung von Hotellerie und Gastronomie im ländlichen Raum im Koalitionsvertrag verankert ist.

„Unsere Dorfgasthäuser und ländlichen Hotels sind die Wohnzimmer Hessens, Orte der Begegnung, Seelen der Region und touristische Anziehungspunkte. Sie spielen somit eine bedeutende Rolle als soziale Treffpunkte und als wirtschaftliche Akteure“, sagt Robert Mangold, Präsident des Dehoga Hessen.

„Auch wenn sich nicht alle unserer Forderungen im Koalitionsvertrag wiederfinden lassen, haben wir stark darauf hingewirkt, dass der Tourismus wieder in einem Ministerium angesiedelt sein wird“, so Mangold. Bisher lag die Zuständigkeit für ländlichen Tourismus im Umweltministerium im Kontext ländliche Regionalentwicklung. Die Bündelung in einem Ministerium wird die Förderung des Tourismus wirkungsvoller gestalten und wurde schon lange vom Dehoga Hessen gefordert.

„Der Koalitionsvertrag mit seinem Bekenntnis zur Stärkung des ländlichen Raums gibt den hessischen Betrieben wieder etwas mehr Zuversicht nach den Enttäuschungen und der Fehlentscheidung der Ampelregierung in Berlin, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen nicht weiterzuführen“, so der Präsident des Dehoga Hessen weiter.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.