DEHOGA-Information: Mögliche Ansprüche auf Miet- oder Pachtreduzierung wegen der Corona-Krise

| Politik Politik

Der DEHOGA Bundesverband hat juristisch prüfen lassen, ob Mieter und Pächter wegen der Corona-Krise und den damit verbundenen massiven Umsatzverlusten gegebenenfalls Ansprüche gegen die Vermieter oder Verpächter auf Miet- oder Pachtreduzierung haben. Fest steht: Hoteliers und Gastronomen sollten unverzüglich handeln.

Auch wenn die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist und vom Einzelfall abhängt, gibt der DEHOGA eine rechtliche Einschätzung ab und zeigt Handlungsoptionen auf.

Der DEHOGA betont in einem Rundschreiben an seine Mitglieder, dass jeder Betrieb muss selbst abwägen müsse, wie er sich gegenüber Vermietern oder Verpächtern in dieser besonderen Situation verhalte. Wenn Maßnahmen zu Pacht oder Miete als unumgänglich angesehen werden, sei es grundsätzlich ratsam, zunächst Kontakt mit dem Vermieter oder Verpächter aufzunehmen, um mit diesem eine Regelung im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen, die Miete oder Pacht angemessen zu reduzieren oder zumindest (teilweise) zu stunden.

Sofern mit dem Vermieter oder Verpächter keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, sollten Hoteliers und Gastronomen in dem Zeitraum, in dem ihr Betrieb durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie schwerwiegend gestört sei, auf jeden Fall zunächst unter Vorbehalt der Rückforderung an die Vermieter oder Verpächter zahlen. Hierüber sollten die Gastgeber die Vermieter oder Verpächter entsprechend informieren. Durch ein solches Vorgehen bestehe weiterhin die Option, die gezahlte Miete oder Pacht später zurückzufordern für den Fall, dass gerichtliche Entscheidungen ergehen sollten, nach denen die Mieter oder Pächter tatsächlich nicht verpflichtet waren, die volle Schuld zu zahlen. In der schriftlichen Anzeige sollte konkret angegeben werden, seit wann massive Umsatzverluste zu verzeichnen sind und insbesondere, seit wann der Betrieb ggf. geschlossen wurde.

Hierzu gibt es ein Muster-Anschreiben mit Bausteinen für ihre Reaktionsmöglichkeiten gegenüber dem Vermieter/Verpächter.

Der DEHOGA weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei nur um einen denkbaren Vorschlag eines Anschreibens an den Vermieter oder Verpächter handelt. Andere Formulierungen seien ebenso gut denkbar. Jedes konkrete Anschreiben sollte auf die konkrete individuelle Konstellation des Einzelfalls angepasst werden.

Da die Pachten in der Regel am 3. eines Monats fällig seien, bestehe für viele Betroffene rascher Handlungsbedarf.

Über aktuelle Fragen und Entwicklungen hält der Bundesverband auch auf www.dehoga-corona.de auf dem Laufenden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.