DEHOGA kritisiert Heils Pläne zu Mini- und Midijobs

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsministerium hat den DEHOGA Bundesverband um Stellungnahme zu seinem Referentenentwurf zur Neujustierung der Mini- und Midijobs gebeten.  Außer der bereits im Koalitionsvertrag im Zusammenhang mit der Mindesterhöhung angekündigten Heraufsetzung der Minijob-Verdienstgrenze enthalte der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Entwurf zwei völlig kontraproduktive Belastungen das Gastgewerbe, die der DEHOGA scharf kritisiert hat.

Die Heraufsetzung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro zum 1. Oktober 2022 stelle einen Schritt in die richtige Richtung dar, wenn sie auch die Mindestlohnentwicklung nicht vollständig abbilde und daher hinter den Wünschen vieler Minijobber und Unternehmer zurückbleibe, so der Verband.

Die Heraufsetzung der Verdienstgrenze auf 520 Euro sei ein Kompromiss im Koalitionsvertrag. Mit Blick auf die sich im Frühjahr und Sommer abzeichnenden akuten personellen Engpässe sei es aber wichtig, die Verdienstgrenze bereits zum 1. April anzuheben, plädiert der DEHOGA in seinem Papier. Dies sei auch im Interesse der Minijobber, die während der Pandemie von erheblichen Einnahmeverlusten getroffen gewesen seien.

Auch die Dynamisierung der Grenze entsprechend der zukünftigen Mindestlohnentwicklungen sei folgerichtig und überfällig, wenn man nicht die Minijobs immer weiter entwerten wolle. Würde man allerdings die Mindestlohnentwicklung seit 2015 nachvollziehen, müsste die Verdienstgrenze jetzt schon bei 634 Euro liegen, rechnet der DEHOGA vor.

Als bürokratisches Monster strikt abzulehnen sei dagegen die geplante Pflicht zur elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung. Nach den Vorstellungen des Arbeitsministers sollen ab dem 1. Oktober Branchen wie Gebäudereinigung, Bauwirtschaft und eben auch Gastgewerbe den Beginn der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzeichnen.

Der Bußgeldrahmen für die nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Arbeitszeitaufzeichnung liegt bei 30.000 Euro. Der Gesetzentwurf selbst geht von einem einmaligen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft von im Saldo 500 Millionen Euro aus. Diese Summe dürfte deutlich zu niedrig angesetzt sein, glaubt der DEHOGA, da dabei laufende Kosten für den Betrieb der elektronischen Systeme nicht berücksichtigt würden und da sich die behaupteten Einsparpotenziale durch Digitalisierung in kleineren Betrieben gar nicht realisieren ließen.

Ein weiterer großer „Pferdefuß“ laut DEHOGA: Mit der geplanten Heraufsetzung der Midijob-Grenze von 1.300 auf 1.600 Euro solle durch die Hintertür eine deutliche Kostenbelastung der Arbeitgeber verbunden werden. Bisher sei es nämlich so, dass im sogenannten Übergangsbereich Arbeitgeber den normalen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen, während Arbeitnehmer einen reduzierten, gleitend bis zum Normalsatz ansteigenden Beitrag zahlen. Sie erhalten trotzdem die vollen Leistungen aus der Sozialversicherung.

Wenn es nach dem Bundesarbeitsministerium geht, sollen die Sozialversicherungsbeiträge der Midijobber zukünftig nicht mehr solidarisch durch die Gemeinschaft gestützt werden. Sondern die Kosten für die, aus Sicht des DEHOGA begrüßenswerte, finanzielle Entlastung der Geringverdiener würden einseitig deren Arbeitgebern auferlegt. Denn die Differenzierung zwischen dem Normalsatz und dem reduzierten Arbeitnehmeranteil solle der Arbeitgeber zahlen. Die konterkariere die Ziele des Koalitionsvertrages, sagt der DEHOGA. Arbeitgeber mit vielen Teilzeitbeschäftigten und vielen geringqualifizierten Mitarbeitern würden systematisch abgestraft.

Gegen diese, aus Sicht des DEHOGA „unangebrachten Belastungen der Branche“ hat sich der Verband gegenüber den Ampel-Koalitionären aufgestellt in seiner Stellungnahme positioniert. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.