DEHOGA-Merkblatt: GEMA-Sondertarif zur Fußball-WM 2018

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Die Fußball-WM 2018 in Russland steht bevor. Viele Gastronomen und Hoteliers werden wieder einen Fernseher aufstellen und die WM-Spiele vom 14. Juni bis zum Finale am 15. Juli übertragen. Der DEHOGA konnte mit der GEMA erneut einen Sondertarif für Großbildschirme für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-WM 2018 vereinbaren und hat ein Merkblatt veröffentlicht.

„Aber Achtung“, sagt der Verband: In vielen Fällen sei der der reguläre Fernsehtarif (für 2 Monate) günstiger, als der GEMA-Sondertarif! Dies gelte insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte (bis 106 cm Bilddiagonale = 42 Zoll) aufgestellt würden. Details in dem Merkblatt „Fußball-WM 2018 – Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung im Gastgewerbe“.

Die GEMA wird, laut DEHOGA, im Mai 2018 über 100.000 Gastronomen, Hoteliers und sonstige Nutzer anschreiben und den Sondertarif anbieten.

Wie der DEHOGA ebefalls berichtet wurde auch wieder eine Lärmschutz-Verordnung für den Zeitraum der Fußball-WM 2018 beschlossen, um das gemeinsame Fußballgucken unter freiem Himmel zu erleichtern. Diese sieht demnach vor, dass die Lärmschutz-Auflagen während der Fußball- WM gelockert und die Open Air-Übertragung von WM-Spielen auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr erlaubt werden. Seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gibt es bei großen Turnieren regelmäßig solche Ausnahmeregelungen, die nach dem Finale wieder außer Kraft treten. Die Ausnahmen werden in diesem Jahr aber ohnehin nur hin und wieder bemüht werden müssen. Die meisten Spiele beginnen bereits am Nachmittag oder frühen Abend, und werden vor Beginn der grundsätzlichen Nachtruhe um 22 Uhr zu Ende sein.
 

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