DEHOGA-Merkblatt: GEMA-Sondertarif zur Fußball-WM 2018

| Politik Politik

Die Fußball-WM 2018 in Russland steht bevor. Viele Gastronomen und Hoteliers werden wieder einen Fernseher aufstellen und die WM-Spiele vom 14. Juni bis zum Finale am 15. Juli übertragen. Der DEHOGA konnte mit der GEMA erneut einen Sondertarif für Großbildschirme für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-WM 2018 vereinbaren und hat ein Merkblatt veröffentlicht.

„Aber Achtung“, sagt der Verband: In vielen Fällen sei der der reguläre Fernsehtarif (für 2 Monate) günstiger, als der GEMA-Sondertarif! Dies gelte insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte (bis 106 cm Bilddiagonale = 42 Zoll) aufgestellt würden. Details in dem Merkblatt „Fußball-WM 2018 – Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung im Gastgewerbe“.

Die GEMA wird, laut DEHOGA, im Mai 2018 über 100.000 Gastronomen, Hoteliers und sonstige Nutzer anschreiben und den Sondertarif anbieten.

Wie der DEHOGA ebefalls berichtet wurde auch wieder eine Lärmschutz-Verordnung für den Zeitraum der Fußball-WM 2018 beschlossen, um das gemeinsame Fußballgucken unter freiem Himmel zu erleichtern. Diese sieht demnach vor, dass die Lärmschutz-Auflagen während der Fußball- WM gelockert und die Open Air-Übertragung von WM-Spielen auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr erlaubt werden. Seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gibt es bei großen Turnieren regelmäßig solche Ausnahmeregelungen, die nach dem Finale wieder außer Kraft treten. Die Ausnahmen werden in diesem Jahr aber ohnehin nur hin und wieder bemüht werden müssen. Die meisten Spiele beginnen bereits am Nachmittag oder frühen Abend, und werden vor Beginn der grundsätzlichen Nachtruhe um 22 Uhr zu Ende sein.
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.