Dehoga Rheinland-Pfalz warnt vor Gästen aus Gütersloh und Warendorf

| Politik Politik

Der Hotel- und Gaststättenverband in Rheinland-Pfalz hat sich gegen Gäste aus den zwei von einem massiven Corona-Ausbruch betroffenen Kreisen in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Hotels und Gaststätten in Rheinland-Pfalz sollten vorerst keine Besucher aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf aufnehmen, sagte Präsident Gereon Haumann dem SWR-Fernsehen. «Der Gesundheitsschutz in den Betrieben wiegt schwerer als der Umsatzverlust, wenn Gäste abgewiesen werden.»

Die Behörden in Nordrhein-Westfalen hatten am Dienstag den Alltag von mehr als 640 000 Menschen in den beiden NRW-Kreisen rund um die größte deutsche Fleischfabrik erheblich eingeschränkt. Dort treten viele der im übrigen Bundesgebiet inzwischen weitgehend aufgehobenen Pandemie-Schutzmaßnahmen zumindest bis zum 30. Juni wieder in Kraft. Die Gesundheitsminister der Länder wollen am Mittwoch in einer Telefonkonferenz über ein gemeinsames Vorgehen nach den massenhaften Corona-Neuinfektionen beim Fleischverarbeiter Tönnies beraten.

Auch andernorts wurde schon auf den Ausbruch reagiert. Auf der Ostseeinsel Usedom wurden am Montag 14 Menschen aus Corona-Hotspots aufgefordert, vorzeitig abzureisen. In Bayern dürfen Beherbergungsbetriebe künftig keine Menschen mehr aufnehmen, die aus einem Kreis einreisen, in dem die Zahl der Neuinfektionen in den zurückliegenden sieben Tagen bei mehr als 50 pro 100.000 Einwohner liegt. Ausnahmen gibt es nur für Menschen, die einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. In Schleswig-Holstein müssen Reisende aus Corona-Risikogebieten wie dem Kreis Gütersloh nach ihrer Einreise für 14 Tage in Quarantäne.

Haumann teilte der dpa in Mainz mit, der Dehoga empfehle seinen Mitgliedern, bis auf weiteres auf Gäste aus den betroffenen NRW-Kreisen verzichten. «Wir möchten die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Rheinland-Pfalz nicht gefährden.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.