DEHOGA: "Schnelle Auszahlung der Novemberhilfen für alle muss Priorität haben"

| Politik Politik

Die Antragstellung für die mit dem Lockdown versprochene Entschädigung der finanziellen Ausfälle in Form der Novemberhilfe soll voraussichtlich ab 25. November 2020 möglich sein. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Weil die Klärung der vielen Detailfragen zur Novemberhilfe allerdings noch nicht abgeschlossen ist, hat die Bundesregierung nun Abschlagszahlungen von bis zu 10.000 Euro für Unternehmen angekündigt (Tageskarte berichtete). Die Abschlagszahlungen stoßen im Gastgewerbe auf ein geteiltes Echo.

„Die Abschlagszahlungen helfen den vielen kleinen Unternehmen der Branche, die im November 2019 zum Beispiel einen Umsatz von 20.000 Euro erwirtschaftet haben“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). „10.000 Euro sind eine relevante Summe für etwa die Hälfte der gastgewerblichen Betriebe.“ Dagegen seien die Abschlagszahlungen für mittlere und größere Unternehmen zu gering. „Für einen Betrieb, der allein 70.000 Euro Fixkosten im Monat hat, ist eine Abschlagszahlung von 10.000 Euro nicht ausreichend“, so Zöllick.

Pachten, Personalkosten, Energie- und Verwaltungskosten stünden für die Hotels und Restaurants auch im November zur Zahlung an. Das Kurzarbeitergeld werde bekanntermaßen erst später erstattet. „Aufgrund von Beherbergungsverboten und Sperrzeiten-Regelungen im Oktober sowie der seit 2. November bestehenden Schließung unserer Betriebe sind die Liquiditätsengpässe akut“, sagt Zöllick. Das beträfe kleine wie große Unternehmen gleichermaßen. Logischerweise hängt die Bewertung der Abschlagszahlungen davon ab, wie hoch der Umsatz im November des Vorjahres war und welche Erstattungssumme der jeweilige Unternehmer erwartet.

Zöllick betont: „Umso wichtiger ist jetzt, dass die Anträge schnellstens bearbeitet werden können und die Novemberhilfe für alle Unternehmen spätestens Anfang Dezember kommt.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.