DEHOGA- und IHA-Publikationen zum neuen Datenschutzrecht: Was Gastronomen und Hoteliers wissen müssen

| Politik Politik

Der Datenschutz wird verschärft: Ab dem 25. Mai 2018 gelten für alle Unternehmen innerhalb der EU neue Datenschutzbestimmungen. Das stellt insbesondere kleine und mittelständische Betriebe vor große Herausforderungen und wirft viele Fragen auf. DEHOGA und IHA haben deshalb zwei neue Publikationen herausgegeben, die unterstützen, die Anforderungen aus der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung umzusetzen und zu erfüllen.

Mit der Publikation „Das neue Datenschutzrecht – Was in der Gastronomie künftig beachtet werden muss“, unterstützen wir Sie mit Informationen und Empfehlungen, wie Sie die neuen Bestimmungen in Ihren Gastro-Betrieben umsetzen können. Wer ist für die Umsetzung der neuen Vorgaben verantwortlich, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen umgesetzt werden und was ist bei der E-Mail-Werbung zu beachten? Mit Antworten auf diese und viele weitere Fragen ist die neue DEHOGA-Publikation zum Datenschutz ein unverzichtbares Instrument für die Gastronomie, um für die Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen gewappnet zu sein.

Die Publikation steht ab sofort DEHOGA-Mitgliedern hier im DEHOGA Shop kostenfrei zum Download zur Verfügung. Nicht-Mitglieder zahlen 9,90 Euro pro Exemplar.

Bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Hotellerie unterstützt ein  Leitfaden des Hotelverbands Deutschland (IHA). Unter dem Titel „Das neue Datenschutzrecht – Informationen & Praxistipps“ bereitet er auf 90 Seiten alle wesentlichen Aspekte der Datenschutzgrundverordnung auf und enthält zahlreiche Tipps und Checklisten zur praktischen Umsetzung der Verordnung in der Hotellerie. Auch dieser ist hier im DEHOGA-Shop für DEHOGA-Mitglieder kostenfrei erhältlich. Nichtmitglieder zahlen 45 Euro.

Betroffen von den neuen Datenschutzbestimmungen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die mit Hilfe von Computern und Smartphones personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen verarbeiten. Aber auch bei der händischen Aufzeichnung solcher Daten in Restaurants können die neuen Bestimmungen relevant sein, wenn diese beispielsweise mit Reservierungsbüchern arbeiten. Bei Nichteinhaltung der neuen Datenschutzbestimmungen drohen massive Bußgelder. Im Falle einer Kontrolle muss ein Unternehmen stets nachweisen, dass alle relevanten Prozesse datenschutzkonform ablaufen. Wir raten daher allen Betrieben dringend dazu, sich mit den neuen Datenschutzregelungen auseinanderzusetzen. 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.