DEHOGA unterstützt Wirtschaftswarntag

| Politik Politik

Gemeinsam für eine Wirtschaftswende: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) sendet eine klare Botschaft und beteiligt sich zusammen mit mehr als 100 Verbänden und Unternehmen am ersten bundesweiten Wirtschaftswarntag, der am Mittwoch stattfindet. Ziel ist es, die notwendige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in den Fokus des Bundestagswahlkampfs zu rücken.

„Am 23. Februar gilt es, bei der Bundestagswahl die richtigen Weichen zu stellen“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick das Engagement des Verbandes. „Es braucht jetzt entschlossenes Handeln für echte Problemlösungen und bessere Rahmenbedingungen für den Mittelstand. Das sorgt für Aufbruchstimmung, Optimismus und Zuversicht – bei Unternehmen, Beschäftigten wie Verbrauchern.“ Die Lage sei ernst. „Uns allen muss klar sein, dass nur mit einer starken Wirtschaft die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung sowie soziale und innere Sicherheit möglich sind.“

Kundgebung und zentrale Forderungen: Worauf es jetzt ankommt

Die zentrale Kundgebung in Berlin wird vom „Aktionsbündnis Wirtschaftswarntag“ organisiert, dem sich zahlreiche Wirtschaftsverbände und Unternehmen angeschlossen haben. Zusätzlich gibt es deutschlandweit regionale Aktionen. Die wesentlichen Forderungen aller Verbände sind eine geringere Steuerbelastung, weniger bürokratische Vorgaben, gedeckelte Sozialabgaben, geringere Energiekosten und mehr Flexibilität im Arbeitsrecht, um so im harten internationalen Wettbewerb die Chancen der heimischen Unternehmen wieder zu verbessern.

Gastgewerbe: Unverzichtbar für Wirtschaft und sozialen Zusammenhalt

Diese Forderungen finden sich so auch im Dehoga Wahlcheck 2025 (Tageskarte berichtete). Für das Gastgewerbe an vorderster Stelle steht darüber hinaus die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7 Prozent Mehrwertsteuer. „Die steuerliche Benachteiligung unserer Branche gegenüber Essen zum Mitnehmen, Essenslieferungen und verpacktem Essen aus dem Supermarkt muss ein Ende haben“, so Zöllick und verweist auf die große wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Relevanz der Branche.

„Das Gastgewerbe ist standorttreu und mit zwei Millionen Beschäftigten ein wichtiger Jobmotor. Unsere 200.000 steuerpflichtigen Unternehmen sichern und schaffen hier vor Ort Arbeitsplätze, sind fest verwurzelt in den Städten und Gemeinden und unverzichtbar für das Funktionieren der Wirtschaftskreisläufe. Unsere Betriebe tragen maßgeblich zur Lebensqualität und Attraktivität von Innenstädten und ländlichen Räumen bei, sind Orte der Begegnung und des Austausches – und damit heute wichtiger denn je. Auch diese hohe Bedeutung muss die Politik anerkennen und danach handeln.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.