«Deutschland flottkriegen»: Koalition schnürt Reformpaket

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Mit Steuerentlastungen von zehn Milliarden Euro, flexibleren Arbeitsverträgen und massivem Abbau von Bürokratie wollen Union und SPD Deutschland aus der Wirtschaftskrise führen. Im Koalitionsausschuss verständigten sich die Spitzen der Regierungsparteien auf ein Reformpaket mit 34 Punkten, das auch die bereits in die Wege geleiteten Reformen in den Bereichen Rente und Gesundheit umfasst. Aufgeschoben wurde die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit, damit wurde ein großer Konfliktpunkt mit den Gewerkschaften aus dem Spiel genommen. 

Monatelang hatten die Koalitionspartner in unterschiedlichen Runden an dem großen Reformpaket gearbeitet, das die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren und die stagnierende deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bringen soll. Am Mittwochabend brauchten sie dann nur noch siebeneinhalb Stunden, um den Deckel drauf zu machen. Die von vielen prognostizierte Verlängerung der Verhandlungen über mehrere Tage blieb aus. Am Morgen spazierten die vier Parteivorsitzenden der drei Koalitionsparteien ziemlich beschwingt in den Garten des Kanzleramts, um ihre Ergebnisse vorzustellen. 

«Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen. Jetzt ist klar, dass das möglich ist», sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU). Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) würdigte den Kompromisswillen auf beiden Seiten und betonte die Verantwortung der Koalition. CSU-Chef Markus Söder räumte ein, dass das Paket zwar nicht der «Big Bang» sei, aber ein weiterer Schritt aus der Krise. 

Das sind die wichtigsten Punkte

Steuern

Die schwarz-rote Koalition will Millionen Steuerzahler finanziell entlasten - beginnend am 1. Januar kommenden Jahres. Geschehen soll dies durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der Progression in der Einkommensteuer.

Profitieren sollen davon kleine und mittlere Einkommen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll im Vergleich zu heute um bis zu 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen wird mit rund zehn Milliarden Euro angegeben. 

Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer verschärft werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll er auf 47 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Erbschafts- und Vermögensteuer wird es nicht geben. 

Steigen soll auch der pauschale Steuersatz bei Mini-Jobs - von zwei auf fünf Prozent. Gekürzt werden soll bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.

Arbeitsmarkt 

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden erhöht. Künftig muss eine solche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden. 

Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer sechsmaligen Verlängerung möglich. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Gelten soll dies für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer. 

Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommt nicht.

Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden.

Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.

Die Koalition will die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich verringern. Dazu soll ein Programm «zweite Chance» entwickelt werden.

Wachstum und Gerechtigkeit

Zukunftsbranchen sollen konsequent gefördert werden. Das gilt insbesondere für den Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie den Bereich der Künstlichen Intelligenz.

Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen. Dazu soll ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden gehören. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr bekommen. 

Der nationale Datenschutz soll vereinfacht werden. Dazu will die Koalition konsequent alle Spielräume nutzen, die die Datenschutzgrundverordnung hergibt. In der EU will sie darauf hinwirken, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Bereiche von Datenverarbeitung - etwa Kundenlisten von Handwerkern - von der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Das soll auch für nicht-kommerzielle Tätigkeiten etwa in Vereinen gelten. 

Bürokratieabbau

Die gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben nur Berichtspflichten, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird. Oder die in Rechtsverordnungen der Ministerien mit entsprechender Begründung als weiter geltend bestimmt werden. 

Alle Dokumentationspflichten werden mit dem Ziel überprüft, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen. Das gilt nicht für Pflichten, die sich aus EU-Recht ergeben oder verfassungsrechtlich geboten sind. 

Die Abgabe von Steuererklärungen für die Bürger soll erleichtert werden. Dazu sollen die Finanzminister von Bund und Ländern gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Die Bundesregierung will dann Vorschläge zur Steuervereinfachung vorlegen. In einem ersten Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt. Die Finanzämter werden verpflichtet, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer an Unternehmen zu vergeben. 

Rente

Der Streit um die Sicherung des Rentensystems war schon vor dem Koalitionsausschuss entschärft worden. Indem erst die dafür eingesetzte Kommission fristgerecht ihren Reformkatalog vorlegte. Und indem dann Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärten, die 33 Punkte würden 1 zu 1 umgesetzt. 

Ein zentraler Baustein ist die Einführung einer «Kapitalrente», für die der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht wird. Vorgesehen ist auch eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: Es soll über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten weiter steigen. 

Die vorgezogene Rente ohne Abschläge für Menschen mit mindestens 45 Berufsjahren soll entfallen. Auch mit Abschlägen soll man nicht vor 64 in den Ruhestand gehen können. Der «Nachhaltigkeitsfaktor» soll ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. In die gesetzliche Rente einbezogen werden künftig auch Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker, aber nicht Beamte. 

Gesundheit

Auch für die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung lag dem Koalitionsausschuss bereits ein Konzept vor. Ziel ist es, erneute Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge zu verhindern. Über dafür vorgesehene Milliarden-Einschnitte bei den Gesundheitsausgaben ringen die schwarz-roten Fraktionen schon im regulären parlamentarischen Verfahren.

Vorgesehen ist, die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Gelingen soll dies über Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche. Auf Versicherte kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.

Wahlrecht

Zur Reform des Bundestagswahlrechts, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, wurde nichts beschlossen. Das stehe noch aus, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Entscheidungen seien hier aber auch erst bis zum Frühjahr kommenden Jahres nötig.

Reformprojekt entscheidend für Koalition 

Das Reformpaket soll nicht nur die Wirtschaft ankurbeln, sondern auch die angeschlagene Regierungskoalition wieder in die Spur bringen. Es gilt als das wichtigste Projekt von Schwarz-Rot in der laufenden Wahlperiode. Ein erster Einigungsversuch war im April in der Berliner Villa Borsig krachend gescheitert und hatte das Bündnis in eine tiefe Krise gestürzt. Die Umfragewerte der Regierungsparteien gingen weiter in den Keller, die AfD hat die Union inzwischen als stärkste Kraft abgehängt.

Mit dem Reformpaket will die Regierung nun kurz vor den wichtigen Landtagswahlen in Ostdeutschland im September Handlungsfähigkeit zeigen. Aus der Villa Borsig hat sie ihre Lehren gezogen - handwerklich, kommunikativ und sogar kulinarisch. 

Cordon bleu statt Pizza

Unterhändler haben die entscheidende Sitzungsrunde wochenlang vorbereitet, selbst das Catering wurde verbessert, um die Stimmung zu heben: Es gab Cordon bleu, nachdem Söder in der Villa Borsig noch den Pizzaboten rufen musste. Die Ergebnisse werden nun gemeinsam verkauft - ohne dass sich jemand als Gewinner feiert oder als Verlierer schmollt.

Die politische Mitte müsse beweisen: «Wir gestalten unser Land, wir modernisieren unser Land und wir führen unser Land in die Zukunft», betonte Merz. Das wird aber nur funktionieren, wenn das Paket auch von anderen nicht zerredet wird.

Was machen Arbeitgeber und Gewerkschaften? 

Die ersten Reaktionen von Wirtschaft und Gewerkschaften lassen Union und SPD zumindest hoffen, dass das gelingen könnte. «Die Koalition hat mit ihrem Reformpaket einen überfälligen Kurswechsel vorgenommen», sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger in Berlin. Es werden aus den Reihen der Arbeitgeber aber auch Zweifel laut, ob das Paket tatsächlich Wachstum generieren kann. 

Die erste Analyse der DGB-Chefin Yasmin Fahimi fiel überwiegend positiv aus - abgesehen von einzelnen Punkten wie der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Sie versprach, den Reformprozess «konstruktiv und engagiert» zu begleiten. Verdi-Chef Frank Werneke warf der Koalition allerdings vor, dass das Reformpaket an maßgeblichen Stellen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehe.

Kippt die Stimmung zum Guten?

Dann wäre da noch die Frage, ob die Koalition mit den Reformen eine breite Mehrheit der Bevölkerung überzeugen kann. Das dürfte die schwierigste Aufgabe werden, nachdem Schwarz-Rot im ersten Regierungsjahr viel Vertrauen verspielt hat und in den Umfragen auf Tiefstwerte gerutscht ist. 

Bei der Pressekonferenz im Kanzleramts-Garten ruft Merz die Menschen in Deutschland auf, an den Reformen mitzuwirken: «Wir müssen einfach Lust auf die Zukunft unseres Landes entwickeln», fordert er.

Koalition einigt sich auf Steuerreform - das steckt drin

Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Steuerentlastungen geeinigt. Geplant ist eine Reform der Einkommensteuer. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen. Die Entlastung soll für Familien mit Kindern am stärksten wirken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem «großen Sprung» angesichts der angespannten Staatsfinanzen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Menschen sollten in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche haben. 

Der Bund der Steuerzahler reagierte enttäuscht und sprach von einer «Mini-Reform». Kritik kam unter anderem auch von Grünen sowie aus der Wirtschaft. 

Was sind Kernpunkte der Reform?

Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie es in einem Beschlusspapier heißt. In voller Wirkung ab 2028 solle eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. 

Zum einen geplant ist eine Anhebung des Grundfreibetrags. Das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. Geplant ist, dass der Grundfreibeitrag voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigt, wie es in einem Papier des Finanzministeriums heißt. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.

Der Spitzensteuersatz soll laut Finanzministerium etwas später ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Damit solle der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro «etwas abgeflacht» werden. Bisher wird der Spitzensteuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 Euro für Ledige fällig.

Was ist noch geplant?

Außerdem soll der Kinderfreibetrag angehoben werden. Das Kindergeld soll laut Finanzministeriums voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Derzeit beträgt es unabhängig vom Einkommen 259 Euro pro Monat und Kind. Der Arbeitnehmerpauschbetrag solle voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen. Er dient der Abgeltung berufsbedingter Ausgaben, sogenannter Werbungskosten.

Wer profitiert wie von der Reform?

Das Finanzministerium nannte Beispiele. Demnach soll beispielsweise ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern 2028 eine Entlastung von rund 632 Euro im Jahr bekommen. Ein Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit je 3.200  Euro brutto und zwei Kindern bekommt rund 642 Euro mehr. 

Ein Paar aus Lehrerin und Ingenieur mit je 5.000  Euro brutto und zwei Kindern kann mit rund 678 Euro mehr rechnen. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern soll mit rund 468 Euro entlastet werden, eine alleinerziehende Erzieherin mit 3.200 Euro brutto und zwei Kinder mit rund 471 Euro und ein alleinerziehender Lehrer mit 5.000 Euro brutto und zwei Kindern mit rund 496 Euro.

Wie soll die Reform finanziert werden?

Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der «Reichensteuer» erfolgen, heißt es in einem Beschlusspapier. Der Reichensteuersatz soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro. 

«Wir machen unser Steuersystem gerechter», sagte Klingbeil. Die Höchstverdiener sollten einen größeren Anteil übernehmen. Eine Vermögensteuer ist hingegen nicht geplant.

Der DIW-Steuerexperte Stefan Bach schrieb auf der Plattform X mit Blick auf die vorgesehenen Änderungen bei der Einkommensteuer, dadurch würden Steuerpflichtige ab 256.000 Euro zu versteuerndem Einkommen belastet. Die Belastung steige auf 1.124 Euro pro Jahr ab einem zu versteuerndem Einkommen ab 300.000 Euro, auf 5.344 Euro pro Jahr ab 500.000 Euro und 15.894 Euro ab 1 Million Euro.

Veränderungen sind auch beim «Handwerkerbonus» vorgesehen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden - das bedeute von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim «Handwerkerbonus» werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar - das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1.200 Euro.

Außerdem soll zur Gegenfinanzierung der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Die Rentenkommission hatte jüngst noch vorgeschlagen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs ganz abzuschaffen, außer für Schülerinnen und Schüler. CSU-Chef Markus Söder merkte nun zum Beschluss des Koalitionsausschusses an, wenn man Steuern auf etwas erhebe, «dann schafft man es nicht einfach ab». Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Von der Rentenkommission seien nicht steuerpolitische, sondern nur Rentenvorschläge erbeten worden. Der Vorstoß der Kommission war auf Kritik gestoßen - Söder warnte vor schweren Folgen vor allem für Gastronomie- und Tourismus-Unternehmen.

Warum geht der Bund auf die Länder zu?

Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Bund und Länder bekommen von den Einnahmen der Einkommensteuer einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent - bei einer Reform ist der Bund also auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. Länder hatten vor dem Koalitionsausschuss vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund einige Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht. 

Was waren die Streitpunkte?

Es ging es vor allem darum, welches Entlastungsvolumen eine Reform haben soll. Im Gespräch war ein Volumen von 20 bis 30 Milliarden Euro. Das hätte massive Anstrengungen bei der Gegenfinanzierung erfordert. Herausgekommen ist ein Volumen von zehn Milliarden Euro. Die Union lehnte einen höheren Spitzensteuersatz ab, weil diesen auch manche Betriebe zahlen. Die Union sprach sich auch gegen eine von der SPD geforderte höhere Erbschaftsteuer ab. Zur Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, welches die Koalition zu einer Reform zwingen könnte. Umstritten war auch, in welchem Umfang Subventionen abgebaut werden. 

Wie fallen die Reaktionen aus?

«Große Koalition, kleine Pläne», sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Union und SPD hätten spürbare Einkommensteuer-Entlastungen versprochen - die Ergebnisse seien eine einzige Enttäuschung.

Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck sprach von einer Mogelpackung. «Das ist nur eine Mini-Reform. Am Ende wird sich das im Geldbeutel vieler Menschen fast nicht oder in Kombi mit der Anhebung bei der Rentenversicherung sogar negativ auswirken.» Der Grundfreibetrag der Steuer müsse ohnehin angepasst werden, auch das Kindergeld werde regelmäßig angepasst. 

FDP-Bundesvize Henning Höne kritisierte: «Die Mini-Entlastung bei der Einkommensteuer wird durch höhere Steuern an anderer Stelle und mehr Beiträge für Krankenversicherung und Rente komplett aufgefressen.» DIHK-Präsident Peter Adrian sagte, die Anhebung der sogenannten Reichensteuer treffe vor allem mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen. 

Was ist bei der Steuererklärung geplant?

Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. Dazu sollen die Finanzminister des Bundes und der Länder bis Herbst gemeinsame Vorschläge machen. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.


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