Dezemberhilfe im Überblick: Bund weitet Corona-Finanzhilfen aus

| Politik Politik

Der Bund weitet seine Finanzhilfen für Firmen und Selbstständige aus, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Für Dezemberhilfen sind mindestens 15 Milliarden Euro eingeplant - die Zuschüsse sind vor allem für Betriebe etwa aus der Gastronomie vorgesehen, die wegen der Verlängerung des Teil-Lockdowns bis kurz vor Weihnachten schließen müssen.

Zugleich werden bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfen bis Ende Juni 2021 verlängert, wie das Finanz- und das Wirtschaftsministerium am Freitag mitteilten. Das sind Zuschüsse vor allem für kleine und mittlere Firmen, die in der Corona-Krise generell hohe Umsatzeinbrüche haben.

Bei dieser «Überbrückungshilfe III» werden die Höchstsummen deutlich erweitert. Im Bundeshaushalt 2021 sind für die Finanzhilfen insgesamt fast 40 Milliarden Euro eingeplant.

[Aktuell: Überbrückungshilfe III: Mehr Hilfen für Unternehmen]

Die Bundesregierung kündigte außerdem an, Firmen stärker zu helfen, die bisher keinen Zugang zu den November beziehungsweise Dezemberhilfen haben. Die geltenden Überbrückungshilfen sollen nun auch Unternehmen bekommen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Bei den Überbrückungshilfen ist die Schwelle generell höher.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte zu den Finanzhilfen: «Wir stehen fest an der Seite derer, die die wirtschaftliche Last tragen, wir halten entschlossen gegen die Krise.» Das koste viel Geld. Eine «Welle von Unternehmenspleiten» wäre aber viel schwieriger.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier sagte, man lasse die Betroffenen nicht im Stich. «Wir können nicht jeden Verlust ausgleichen», sagte der CDU-Politiker. «Aber wir haben ein Instrument zur Verfügung gestellt, was auch in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seinesgleichen sucht.»

Mit Blick auf Forderungen etwa aus der Union-Bundestagsfraktion, die Länder sollten sich stärker an den Kosten der Corona-Pandemie beteiligen, sagte Altmaier: «Wir werden in den kommenden Monaten nicht automatisch alles wiederholen und fortsetzen können, was wir jetzt zu Recht mit großem, mit gutem Erfolg auf die Beine gestellt haben.»

Bund und Länder hatten Ende Oktober einen Teil-Lockdown beschlossen - Gastronomiebetriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen mussten dicht machen. Diese Maßnahme wurde nun bis kurz vor Weihnachten verlängert, damit durch weniger Kontakte die anhaltend hohen Infektionszahlen sinken.

Für die Betroffenen war bereits eine Novemberhilfe auf den Weg gebracht worden. Diese Zuschüsse können seit Mittwoch beantragt werden. Altmaier berichtete von einer starken Nachfrage und bisher 28 000 Anträgen. Es solle zügig erste Abschlagszahlungen geben. Das ist ein Vorschuss auf spätere Zahlungen ohne eine tiefergehende Prüfung.

Für die weitaus meiste Zahl der Firmen sollen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden. Der Bund rechnet mit einem Finanzvolumen von 14 bis 15 Milliarden Euro.

Geplant ist nun auch eine Dezemberhilfe. Scholz sagte, der Bund rechne mit einem Volumen von mindestens 15 Milliarden Euro. Es könne auch noch mehr werden.

Die Dezemberhilfen sollen nach dem Modell der Novemberhilfen funktionieren. Es soll also erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat geben. Die EU-Kommission muss allerdings noch zustimmen.

Damit sich Firmen generell auf längerfristige Hilfen einstellen können, werden die Überbrückungshilfen bis Sommer 2021 verlängert. Es gibt außerdem mehr Geld. Statt bislang maximal 50 000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bei der «Überbrückungshilfe III» demnach bis zu 200 000 Euro pro Monat.

Geplant ist außerdem eine «Neustarthilfe» für Soloselbstständige wie Künstler. Dabei soll es eine Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro geben. «Die Neustarthilfe ist damit gerade für viele Einzelkämpfer in der Kultur- und Medienbranche ein zentrales Unterstützungsangebot», hieß es. Aus diesen Bereichen hatte es lange Kritik gegeben, Betroffene kämen bei den Hilfen bisher zu kurz.

Dezemberhilfe: Informationen vom BMWi und BMF

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen haben erste Informationen zur Dezemberhilfe veröffentlicht. Soweit bislang zu erkennen, sind die Kriterien für die Dezemberhilfe die gleichen wie bei der Novemberhilfe. Die Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 werden anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt:

  • Das Finanzvolumen der Dezemberhilfe wird sich voraussichtlich auf ca. 4,5 Milliarden Euro pro Woche der Förderung belaufen.
     
  • Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
     
  • Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens. Soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können. Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe wurden von Brüssel genehmigt. Die Bundesregierung wird sich zudem im Gespräch mit der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass die Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erhöht werden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro sind weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission nötig, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des EU-Beihilferechts zu erreichen.
     
  • Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Eine genauere zeitliche Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Die Antragstellung wird aber wieder über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen können. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.