DGB fordert deutliche Anhebung des Kurzarbeitergelds

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Vor den Beratungen des «Corona-Kabinetts» an diesem Donnerstag hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine deutliche Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes gefordert. Die bisher geltenden Sätze von 60 und 67 Prozent des Nettoeinkommens, die bei Verdienstausfall wegen Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt werden, sollten befristet für drei Monate auf 80 und 87 Prozent angehoben werden, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur. Die Befristung solle für die Monate Mai, Juni und Juli gelten.

Das sogenannte Corona-Kabinett ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der regelmäßig zu Beratungen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise zusammenkommt. Bei der Sitzung an diesem Donnerstag wird möglicherweise auch über das Kurzarbeitergeld gesprochen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte vor einigen Tagen eine allgemeine Erhöhung ins Spiel gebracht und angekündigt, mit Arbeitgebern und Gewerkschaften darüber zu reden.

Hoffmann sagte, eine gemeinsame Lösung mit den Arbeitgebern zur Aufstockung sei leider nicht möglich gewesen, deshalb müsse nun der Weg für eine gesetzliche Erhöhung freigemacht werden. «Wir werden erleben, dass Menschen, die 40 Prozent Einkommenseinbußen haben, ihre Mieten nicht mehr bezahlen können oder die Ratenkredite fürs Auto oder das Eigenheim. Strom, Wasser, Rundfunkgebühren - alles, was da anfällt, wird für sie eine erhebliche Belastung.»

«Es ist ja völlig richtig, dass Sicherheit und Liquidität für Unternehmen garantiert wird», sagte der DGB-Chef mit Blick auf die auf den Weg gebrachten Hilfen für die Wirtschaft in der Corona-Krise. «Was wir darüber hinaus brauchen ist ein klares Signal an die Menschen, dass auch sie jetzt über diese schwierige Zeit gebracht werden und nicht in der Sozialhilfe landen.»

Wenn Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, springt die BA ein und ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten 60 und bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. Hunderttausende Betriebe haben in der Corona-Krise bereits Kurzarbeit angemeldet. Einige Unternehmen und Branchen stocken das Kurzarbeitergeld mit eigenen Beträgen auf, so dass der Einkommensverlust für die Beschäftigten gering bleibt. Die Gewerkschaften streben eine bessere Absicherung auch derjenigen an, bei denen das nicht der Fall ist.


 

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