DGB fordert deutliche Anhebung des Kurzarbeitergelds

| Politik Politik

Vor den Beratungen des «Corona-Kabinetts» an diesem Donnerstag hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine deutliche Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes gefordert. Die bisher geltenden Sätze von 60 und 67 Prozent des Nettoeinkommens, die bei Verdienstausfall wegen Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt werden, sollten befristet für drei Monate auf 80 und 87 Prozent angehoben werden, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur. Die Befristung solle für die Monate Mai, Juni und Juli gelten.

Das sogenannte Corona-Kabinett ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der regelmäßig zu Beratungen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise zusammenkommt. Bei der Sitzung an diesem Donnerstag wird möglicherweise auch über das Kurzarbeitergeld gesprochen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte vor einigen Tagen eine allgemeine Erhöhung ins Spiel gebracht und angekündigt, mit Arbeitgebern und Gewerkschaften darüber zu reden.

Hoffmann sagte, eine gemeinsame Lösung mit den Arbeitgebern zur Aufstockung sei leider nicht möglich gewesen, deshalb müsse nun der Weg für eine gesetzliche Erhöhung freigemacht werden. «Wir werden erleben, dass Menschen, die 40 Prozent Einkommenseinbußen haben, ihre Mieten nicht mehr bezahlen können oder die Ratenkredite fürs Auto oder das Eigenheim. Strom, Wasser, Rundfunkgebühren - alles, was da anfällt, wird für sie eine erhebliche Belastung.»

«Es ist ja völlig richtig, dass Sicherheit und Liquidität für Unternehmen garantiert wird», sagte der DGB-Chef mit Blick auf die auf den Weg gebrachten Hilfen für die Wirtschaft in der Corona-Krise. «Was wir darüber hinaus brauchen ist ein klares Signal an die Menschen, dass auch sie jetzt über diese schwierige Zeit gebracht werden und nicht in der Sozialhilfe landen.»

Wenn Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, springt die BA ein und ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten 60 und bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. Hunderttausende Betriebe haben in der Corona-Krise bereits Kurzarbeit angemeldet. Einige Unternehmen und Branchen stocken das Kurzarbeitergeld mit eigenen Beträgen auf, so dass der Einkommensverlust für die Beschäftigten gering bleibt. Die Gewerkschaften streben eine bessere Absicherung auch derjenigen an, bei denen das nicht der Fall ist.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.